„Krone“-Umfrage
Träumen Sie auch von einer überraschenden, großen Erbschaft? Wir würden es Ihnen wünschen! Wie aber findet man Sie in solchen Fällen? Was ist, wenn ein Erbe Schulden statt Millionen beinhaltet? Wie finde ich unbekannte Sparbücher? Darf ich mich eigenmächtig aus dem Nachlass bedienen? Und was will eigentlich ein Genealoge von mir? Keine Angst: Wir haben alle Infos!
Hierzulande wird der Nachlass in einem „gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren“ geklärt, wissen die Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz. Rund 80.000 solcher Verfahren werden jährlich in Österreich durchgeführt. Als Hinterbliebener selbst vom Erbe zu nehmen, was man will, spielt es also nicht.
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