Wer sicher sein will, dass nach seinem Tod auch wirklich alles an jene Erben geht, die man bedenken wollte, sollte lieber rechtzeitig ein Testament erstellen. Doch nicht jedes vermeintliche Testament ist auch als solches gültig! Dazu gibt es Vorschriften, die man einhalten muss. Welche das sind und welche Tipps Profis dazu geben, lesen Sie hier!
Eine letztwillige Verfügung ist recht praktisch: Mit einem Testament kann man auch von der gesetzlichen Erbfolge abweichen – zugunsten von Personen, die einem lieb und teuer sind, die aber ohne Verfügung keine Erben wären. Oder man kann bestimmte Teile aus dem Nachlass jeweils bestimmten Erben zuordnen. „Aber für ein Testament gibt es Formvorschriften, die es zu beachten gilt“, wissen die Rechtsanwälte Vincent Schneider und Wendelin Moritz vom Büro Schneider & Schneider.
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