52-Jähriger angeklagt
Stellen Sie sich vor: Jahrzehnte haben Sie miteinander verbracht – und im Todesfall soll der Nachlass Ihres Gatten oder Ihrer Lebensgefährtin dann plötzlich an jemand anderen gehen. Das soll nicht passieren? Gut, dann unbedingt weiterlesen – wir haben alle Tipps für Sie!
Als wäre ein Todesfall nicht schwer genug, wird die Lage noch einmal brisanter, wenn es zum Erbstreit kommt. Und so etwas kann sich lange hinziehen – wie wohl auch im Fall der Lugnerischen Hinterlassenschaft. Was aber kann man dann tun? Nun, ist das Testament gültig und rechtens, ist der Handlungsspielraum in der Regel begrenzt, wissen die Wiener Erbrechtsexperten Vincent Schneider und Wendelin Moritz.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.