Nach Flucht aus Spital

Ministerium kontert: „Menschliches Fehlverhalten“

Politik
03.02.2024 17:31

Nachdem ein 19-Jähriger, der wegen Terrorverdachts in U-Haft saß, bei einem Spitalstermin entkommen war, hatte sich die FPÖ mit Kritik an Justizministerin Alma Zadic (Grüne) zu Wort gemeldet. Das Ministerium verwies nun in einer Stellungnahme gegenüber der „Krone“ darauf, dass es sich dabei allerdings um „menschliches Fehlverhalten“ eines einzelnen Beamten gehandelt habe.

„Die gestrige Entweichung ist nach derzeitiger Sachlage auf menschliches Fehlverhalten eines Justizwachebeamten zurückzuführen. Der betroffene Beamte hat die im aktuellen Erlass klar vorgeschriebene Fesselung des Insassen nicht angewandt. Eine entsprechende disziplinarrechtliche Prüfung läuft“, hieß es in einer Stellungnahme aus dem Ministerium von Alma Zadic am Samstag.

FPÖ warf Zadic „Kuscheljustiz“ vor
Zuvor hatte die FPÖ Zadic vorgeworfen, nachdem ein 19-jähriger Terrorverdächtiger bei einem Spitalsbesuch in Wien entkommen war, „die Gefängnisse nicht unter Kontrolle zu haben“ und sprach von „Kuscheljustiz“. Der Flüchtige konnte einen Tag später wieder festgenommen und in die Haft zurückgebracht werden.

Einem Justizwachebeamten soll ein folgenschwerer Fehler passiert sein, der dem 19-jährigen Terrorverdächtigen die Flucht ermöglichte. (Bild: P. Huber)
Einem Justizwachebeamten soll ein folgenschwerer Fehler passiert sein, der dem 19-jährigen Terrorverdächtigen die Flucht ermöglichte.

„Sehr wohl möglich, Häftlinge zu fesseln“
Laut FPÖ seien zudem bestimmte aufgehobene Sicherheitsanordnungen schuld an der Flucht des Terrorverdächtigen gewesen. So ist es seit November 2023 nicht mehr Pflicht, dem Häftling bei einem Transport die Hände auf dem Rücken zu fesseln. Begünstigte dieser Umstand die Flucht des Terrorverdächtigen?

Auf diese Anordnungsänderung bezieht sich die Kritik der FPÖ. (Bild: zVg, Krone KREATIV)
Auf diese Anordnungsänderung bezieht sich die Kritik der FPÖ.

Aus dem Justizministerium widerspricht man: „Es ist selbstverständlich bei entsprechender Indizierung nach den geltenden Vorschriften möglich und auch geboten, Häftlingen bei medizinischen Eskorten die Arme etwa hinter dem Körper zu fesseln.“

Dem betroffenen Beamten tue der ganze Vorfall jedenfalls entsetzlich leid, wie krone.at erfuhr. Ihm steht jetzt möglicherweise ein Disziplinarverfahren ins Haus, eine entsprechende Prüfung läuft bereits.

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