Das brutale Verbrechen an einer 55-jährigen Witwe hatte im Jahr 2001 hohe Wellen geschlagen. Der Täter, ein damals 65-jähriger Mühlviertler, ist nun - mehr als ein Jahrzehnt nach der Haftentlassung - 88-jährig im Zimmer eines Seniorenzentrums gestorben. Er war zu 16 Jahren Gefängnis verurteilt worden, nach elf Jahren freigekommen.
„Und immer sind da Spuren dieses Lebens, Gedanken, Bilder und Augenblicke. Sie werden uns an dich erinnern, uns glücklich und traurig machen und dich nicht vergessen lassen“.
So innig und doch zweideutig verabschieden sich Angehörige auf der Parte eines 88-jährigen Mühlviertlers von diesem. Der hochbetagte Senior, der nun in einem Altenheim im Bezirk Urfahr-Umgebung das Zeitliche segnete, hatte vor 23 Jahren – ganz genau am 12. August 2001 – für Schlagzeilen gesorgt.
Tote im Bachbett
Der damals 65-Jährige erschlug in dieser Sommernacht in Helfenberg die 55-jährige Witwe Anna Hofer. Die Leiche der Frau wurde in der Nähe eines Gasthofes in einem Bachbett gefunden, war geradezu aufgebahrt worden.
Die Todesursache: der Pensionistin war mit einem kantigen harten Gegenstand mehrfach auf den Kopf geschlagen worden. Laut späterer Obduktion war sie an ihrem eigenen Blut erstickt. Als einziger Verdächtige galt der 65-jährige Mühlviertler, der seit 1999 mit dem späteren Mordopfer eng befreundet war.
Witwe finanziell verwöhnt
Er hatte der Witwe bei Umbauarbeiten im Haus geholfen und ihr finanzielle Unterstützung angeboten – insgesamt etwa 7000 Euro. Der pensionierte Chemiearbeiter verwöhnte die um zehn Jahre jüngere Frau auch mit Schmuckgeschenken um rund 1400 Euro.
Er behauptete, Beziehung war nur platonisch
Obwohl der Verehrer dreimal wöchentlich in ihrem Haus übernachtete, soll es nur eine platonische Beziehung gewesen sein. „Sie war eine gute Gesprächspartnerin. Wir sind uns aber nie näher gekommen“, behauptete der Angeklagte beim Mordprozess im Jänner 2002. Ausgenutzt habe er sich trotzdem nie gefühlt.
Keine Erinnerung
Wenn Anna auch manchmal mit anderen Männern flirtete, sei das für ihn kein Grund zur Eifersucht gewesen. In der Tatnacht waren beide, Opfer wie Täter, schwer betrunken, als sie gemeinsam das Gasthaus verließen. Der Angeklagte behauptete beim Verfahren, sich an nichts mehr erinnern zu können: „Die Anna hab’ ich nicht angerührt.“
Zwei Bier nach Tat getrunken
Nach der Tat setzte er sich wieder in die Gaststube und trank noch zwei Bier. In seiner Wohnung wurde jedoch blutverschmierte und durchnässte Kleidung gefunden, unter der Werkbank im Keller lag die Handtasche der Toten, im Ofen waren verbrannte Reste des Inhalts.
Elf Jahre hinter Gittern
Die Geschworenen hatten keinen Zweifel: Der Mörder wurde einstimmig verurteilt, fasste 16 Jahre Haft aus. Am 13. August 2012 wurde er nach elf Jahren bedingt entlassen. Eine wichtige Auflage: er musste abstinent bleiben. Das dürfte ihm in den vergangenen zwölf Jahren gut geglückt sein, denn seither blieb er brav, bis nun Gevatter Tod bei ihm anklingelte ...