Grausamer Fund im burgenländischen Parndorf: Die Mitarbeiterin einer Tierklinik entdeckte am nahegelegenen Feldweg die Kadaver von verstümmelten, aneinandergebundenen Tauben. Die Polizei sieht keinen Hinweis auf Tierquälerei. Die Forderungen des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz werden immer lauter.
Der Hals mit einer Schnur abgebunden, der Körper zerfleddert - bei einer Gassirunde mit ihren zwei Hunden entdeckte die Mitarbeiterin einer Tierklinik in Parndorf (Bgld.) die Überreste von toten Tauben.
Der Fund wurde von der örtlichen Polizei dokumentiert. Die Tierarztassistentin hätte angeboten, den Tierkadaver mittels Röntgen zu untersuchen, um eine mögliche Todesursache feststellen zu können. „Es wäre nicht uninteressant zu wissen, ob die Tauben geschossen worden sind oder durch Genickbruch starben“, so die Tierfreundin. Doch die Polizei entschied anders und so wurden die Überreste ohne Untersuchung entsorgt.
Ein Vogel spaltet die Gemüter
Die Taube polarisiert - in der Stadt wie auch am Land. Sie gilt als ein Friedenssymbol und ist gleichzeitig als „Ratte der Lüfte“ bei vielen verhasst. Ihre Hinterlassenschaften sind ein Problem für Kulturdenkmäler oder ein Ärgernis für Hausbesitzer. Tauben werden mitunter wahllos abgeknallt, vergiftet oder gerne als Attrappe für die Jagdhundeausbildung verwendet - Stichwort „Taubenwerfen“.
Die Schnüre um den Hals der Tauben könnten jedoch auch darauf hindeuten, dass die Tiere auf dem „Galgenwagen“, wie er bei Niederwildjagden (Fasane, Rebhühner und Feldhasen) verwendet wird, aufgeknüpft waren und beim Transport vom Wagen heruntergefallen sind.
Ringel- und Türkentaube zum Abschuss freigegeben
Die Landespolizeidirektion Burgenland hat auf Anfrage der „Krone“ mitgeteilt, dass der Fall in Parndorf zwar noch nicht abgeschlossen sei, jedoch kein Hinweis auf Tierquälerei bestehe. Denn die Ringel- und Türkentaube darf noch bis Mitte April im Burgenland geschossen werden. Und tote Tauben möglicherweise als Trainingsattrappe zu verwenden, „fällt nicht unter Tierquälerei“, so der zuständige Oberstleutnant.
Selbst wenn die Tauben-Gattung derzeit zum Abschuss freigegeben ist, so sollte man Tierkadaver zumindest entsorgen und nicht am Feld zurücklassen. Denn jährlich wird die Umwelt in Österreich durch Tonnen an Blei aus Munition vergiftet. Das ist eine Gefahr für die Umwelt (Bodenvergiftung), für Tiere und nicht zuletzt auch für Menschen (Bleiverunreinigung von Wildfleisch).
Das vollständige Verbot der Verwendung bleihaltiger Munition ist übrigens eine der Forderungen des Volksbegehrens für ein Bundes-Jagdgesetz. Alle Informationen dazu finden Sie hier.
Volksbegehren kann bedrohte Tierarten retten
Die EU-Vogelschutzrichtlinie ist das wirksamste Rechtsinstrument zum Erhalt der Vogelbestände in Europa. Jedoch erlaubt sie für 24 Vogelarten die Jagd in der gesamten EU und nach Artikel sieben für weitere 58 in einigen Ländern. Das Volksbegehren für ein Bundes-Jagdgesetz beinhaltet auch, dass bedrohte Arten wie beispielsweise die Turteltaube oder Rebhuhn in Österreich künftig nicht mehr als jagdbar gelten dürfen.
Unterstützungserklärungen für das Volksbegehren für alle in Österreich wahlberechtigten Personen online mittels Handysignatur oder in jedem österreichischen Gemeindeamt (Lichtbildausweis mitnehmen).
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