Ende Mai 2023 ist Ex-Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen zu 15 Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Vom schweren Betrug im Zusammenhang mit dem Weiterbezug ihres Ministergehalts wurde sie freigesprochen. Ob es dabei bleibt, steht in vier Wochen fest.
Am 6. März behandelt der Oberste Gerichtshof (OGH) die Rechtsmittel, die gegen die erstinstanzlichen Entscheidungen eingebracht wurden.
In einer öffentlichen Verhandlung soll im Großen Saal im Justizpalast über die Nichtigkeitsbeschwerden und die Berufungen der Angeklagten und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) entschieden werden.
Der erstinstanzliche Schuldspruch für die ehemalige ÖVP-Ministerin, gegen die nach wie vor seitens der WKStA auch im Zusammenhang mit der ÖVP-Inseratenaffäre ermittelt wird, hatte sich auf drei Studien für das Sportministerium bezogen.
„Mit voller Absicht“ Fortbezüge erschlichen
Was den gegen Sophie Karmasin gerichteten Vorwurf des schweren Betrugs betrifft, war für das Erstgericht zwar „zweifellos erwiesen“ und „eindeutig dokumentiert“, dass sich diese nach ihrem Ausscheiden aus dem Ministeramt mit Anfang Dezember 2017 ungeachtet der Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit „mit voller Absicht“ ihre Fortbezüge bis Ende Mai 2018 erschlichen hatte. Die erste Instanz kam aber zum Schluss, dass die Strafbarkeit des Betrugs aufgehoben war, weil der Ex-Ministerin zugebilligt werden musste, den angerichteten Schaden vollständig, rechtzeitig und freiwillig gutgemacht zu haben, bevor die Strafverfolgungsbehörden von Karmasins Verschulden Kenntnis erlangt hatten.
Für diese hatte Karmasin den Zuschlag erhalten, indem sie zwei Mitbewerberinnen - darunter ihre frühere Mitarbeiterin Sabine Beinschab - dazu brachte, „von ihr inhaltlich vorgegebene und mit ihr vorab inhaltlich abgesprochene Angebote an die Auftraggeber zu übermitteln, um sicherzustellen, dass die ihr zuzurechnende Karmasin Research & Identity GmbH die Aufträge bekommen würde“, wie es in der Anklageschrift hieß.
62.000 Euro zurückgezahlt
Dass Karmasin auch ihre Ministerbezüge weiter bezogen hatte, wurde erstmals am 7. März 2022 thematisiert. Zwei Tage später veranlasste sie - sie saß damals in U-Haft - über ihre Rechtsvertreter die Rückzahlung von rund 62.000 Euro. Von der WKStA wurde damals gegen die Ex-Ministerin wegen der Bezügefortzahlung noch nicht ermittelt.
Nichtigkeitsbeschwerde eingelegt
Gegen den Freispruch vom Betrug legte die WKStA eine Nichtigkeitsbeschwerde ein. Gegen die zur Bewährung ausgesetzte 15-monatige Haftstrafe für die Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen meldete sie Strafberufung an.
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