Prozess in Feldkirch

Mildes Urteil für Messerstecher in Asylheim

Vorarlberg
06.02.2024 13:21

Ein Somalier stach einen Mitbewohner in einem Götzner Flüchtlingsheim nieder und kassiert trotzdem ein Schnäppchenurteil.

Auch viereinhalb Monate nach der Messerattacke leidet das 24-jährige Opfer noch an den körperlichen und seelischen Folgen, befindet sich in Psychotherapie. Der Täter hingegen sitzt seither in Untersuchungshaft.

Schwere Körperverletzung
Angeklagt ist der 23-jährige Somalier wegen absichtlich schwerer Körperverletzung. Eine Straftat, die laut Gesetzgeber zwischen zwei und zehn Jahre Haft vorsieht. Bekommen hat der nicht rechtskräftig verurteilte Afrikaner am Ende 30 Monate, davon 20 auf Bewährung. Heißt, er muss lediglich zehn Monate absitzen.

Staatsanwalt Simon Mathis hat noch keine Erklärung zum Urteil abgegeben, er könnte zum Zünglein an der Waage werden. (Bild: Chantall Dorn)
Staatsanwalt Simon Mathis hat noch keine Erklärung zum Urteil abgegeben, er könnte zum Zünglein an der Waage werden.

Doch weil er bereits knapp fünf Monate hinter schwedischen Gardinen in U-Haft verbracht hat, könnte er mit Ende Februar schon wieder aus dem Gefängnis draußen sein.

Denn im Gegensatz zum verurteilten Somalier hat der öffentliche Ankläger zum Urteil des Schöffensenats keine Erklärung abgegeben. Heißt, es könnte für den Häftling um die Wurst gehen. Grund: Der Mann hat bereits zwei einschlägige Vorstrafen. Die letzte stammt aus dem Jahr 2018. Zwar sind beide Strafen getilgt, weshalb der Somalier nun wieder als unbescholten gilt. Weil auch bei dieser Tat wieder ein Messer im Spiel war, kommt beim Täter die doppelte Qualifikation der schweren Körperverletzung zum Tragen.

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Ich weiß, dass ich einen großen Fehler gemacht habe. Ich trinke künftig keinen Alkohol mehr und werde auch nicht mehr straffällig.

Angeklagter vor Gericht

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Abzuwarten ist daher nicht nur, ob das Urteil rechtskräftig oder am Oberlandesgericht neu verhandelt wird, sondern wie das Bundesamt für Asyl darauf reagiert. Zum eigentlichen Fall: Der 23-jährige Angeklagte war Ende September mit einem Landsmann im Hausflur des Flüchtlingsheimes in Götzis in Streit geraten. Im Zimmer des 24-jährigen Opfers eskalierte die Situation schließlich, als dieses den stark alkoholisierten Angeklagten mit einem Küchenmesser attackiert.

Worauf dieser den Kontrahenten zu Boden wirft, ihm das Messer entreißt und mehrere Schnitt- und Stichverletzungen an Gesicht und Körper zufügt. Der schwer Verletzte landet daraufhin im Krankenhaus. Der 23-Jährige in Untersuchungshaft.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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