Gericht entschied:
AfD-Jugend ist jetzt „gesichert extremistisch“
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Jugendorganisation der rechtspopulistischen Partei AfD als „gesichert extremistisch“ eingestuft (siehe Video oben). Bisher handelte es sich für den Verfassungsschutz lediglich um einen Verdachtsfall. Die AfD und ihre Jugendorganisation können gegen den Beschluss noch Beschwerde einlegen.
Der Fall hatte bereits im April 2023 begonnen. Damals hatte das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) mitgeteilt, dass sich Hinweise ergeben hätten, dass die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) gegen die demokratische Grundordnung strebe. Daher werde die Junge Alternative jetzt als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und behandelt. Die AfD und ihre Nachwuchsorganisation klagten daraufhin, das Verwaltungsgericht Köln lehnte den Antrag aber ab.
Gericht: „Anhaltspunkte verdichtet“
„Die tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen haben sich seit dem Urteil des Gerichts vom 08.03.2022, in dem es um die Einstufung der JA als Verdachtsfall ging, zur Gewissheit verdichtet“, hieß es. Die Jugendorganisation vertrete weiterhin einen völkisch-abstammungsmäßigen Volksbegriff, die Forderung des Ausschlusses von „ethnisch Fremden“ sei ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Asylwerberinnen und Asylwerber würden pauschal verdächtigt und herabgewürdigt, Einwanderinnen und Einwanderer „allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet (...).“
Ein weiterer Grund für die Einstufung ist laut dem Verwaltungsgericht Köln, dass die Bundesrepublik mit diktatorischen Regimen, „insbesondere dem NS-Regime und der DDR“ gleichgesetzt werde. Zudem habe die Junge Alternative Verbindungen zu verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen wie der Identitären Bewegung. Die Begründung des Gerichts ist ganze 70 Seiten lang.
Hier sehen Sie einen Tweet von Nancy Faeser.
Faeser: „Instrumente funktionieren“
Innenministerin Nany Faeser (SPD) lobte nach dem Urteil, dass die Instrumente des Rechtsstaats funktionierten. „Die heutige Entscheidung benennt deutlich, dass wir es mit einer massiven Menschenverachtung, mit Rassismus, mit Hass gegen Muslime und mit Angriffen auf unsere Demokratie zu tun haben“, sagte sie am Dienstag. Rechtskräftig ist der Beschluss noch nicht.
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