Urteil gefallen
Gericht spricht Trump strafrechtliche Immunität ab
Ein Bundesberufungsgericht hat am Dienstag entschieden, dass Donald Trump keine Immunität gegen den Vorwurf des versuchten Wahlbetrugs genießt. Endgültig dürfte die Frage aber erst vom Obersten Gerichtshof des Landes geklärt werden - möglicherweise nach der Wahl im November ...
Ein aus drei Richtern bestehendes Gremium des US-Berufungsgerichts für den District of Columbia Circuit wies Trumps Behauptung zurück, er könne nicht strafrechtlich verfolgt werden, weil die Vorwürfe mit seinen offiziellen Aufgaben als Präsident zusammenhängen würden.
Damit genösse Trump auch keine Immunität bei Klagen im Zusammenhang mit dem Sturm auf das Kapitol im Jahr 2020. Eine Stellungnahme des Ex-Präsidenten lag zunächst nicht vor.
Anwälte beantragten Abweisung der Klage
Trumps Anwälte argumentierten in der Frage nach Immunität, dass der Republikaner nicht rechtlich für Taten belangt werden könne, die zu seinen Pflichten als Präsident gehörten. Sie sagten vor Gericht außerdem, dass es nur möglich sei, einen Präsidenten strafrechtlich zu verfolgen, wenn dieser zuvor in einem Amtsenthebungsverfahren schuldig gesprochen worden sei. Das ist bei Trump nicht der Fall. Deshalb beantragten sie, die Klage abzuweisen und das Verfahren einzustellen.
Die Staatsanwaltschaft wies das zurück - und begründete dies unter anderem damit, dass das Kippen eines Wahlergebnisses nicht zu den Dienstpflichten eines Präsidenten zähle. Sie gab zu bedenken, dass unbegrenzte strafrechtliche Immunität eines Präsidenten Tür und Tor öffnen würde für kriminelle Handlungen jeglicher Art. In erster Instanz bekam sie bereits Recht.
Trump bleibt noch Weg zu Oberstem Gericht
Der führende Präsidentschaftsbewerber der Republikaner kann nun die volle Kammer des Berufungsgerichts anrufen und bei einer erneuten Ablehnung auch das Oberste Gericht, den Supreme Court. Damit würde sich das Verfahren um Wochen oder Monate verschieben - möglicherweise bis nach der Wahl Anfang November.
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