Ein Pole (37) gestand nach einem schrecklichen Blutbad auf dem A12-Parkplatz bei Inzing (Tirol) die tödlichen Messerstiche nach einem Streit. Nun kam es zum Mordprozess und der Angeklagte brachte statt des Geständnisses einen rätselhaften „dritten Mann“ ins Spiel. Diese Schilderungen zogen bei den Geschworenen aber nicht.
Sie waren Arbeitskollegen und verabredeten sich am verhängnisvollen Samstag im Mai des Vorjahres, das Wochenende auf dem A12-Parkplatz bei Inzing in Tirol zu verbringen. Es endete mit einem Blutbad.
„Stimmung kippte“
„Denn irgendwann kippte die Stimmung“, verwies die Staatsanwältin auf den Liter Wodka, den sie zusammen tranken. Es sei dann zu einem „Kräftemessen“ gekommen, im Anschluss zu einem handfesten Streit. Der Angeklagte habe im Fahrzeug schließlich sein Klappmesser geschnappt und seinem Kollegen einen „ersten Stich“ versetzt. Als dieser flüchtete, sei es draußen zwischen zwei Fahrzeugen zu weiteren elf Stichen gekommen. „Er hat es zumindest in Kauf genommen, dass sein Kollege dabei stirbt“, plädierte die öffentliche Anklägerin auf Mord durch den achtfach Vorbestraften.
Dass Sie Ihren Kollegen nur verletzen wollten, steht im Widerspruch zur Heftigkeit der Messerstiche.
Staatsanwältin Andrea Walder
„Kein Mord, sondern Totschlag“
Der Verteidiger betonte in seinem Plädoyer, dass es zu keinem Zeitpunkt eine Mordabsicht gegeben habe, man müsse - auch aufgrund des massiven Alkoholkonsums - von Totschlag ausgehen. Zudem habe sich der Angeklagte in einer „heftigen Gemütsbewegung“ befunden.
Herz getroffen, Rippe durchstoßen
Einstich in die Herzkammer und durchstoßene Rippe, lautete unter anderem der Befund der Gerichtsmedizin. Das Opfer schleppte sich noch in seine Kabine und starb. Der Angeklagte wusch sich damals im nahen WC, zog saubere Kleidung an und legte sich schlafen - bis die Polizei bei seiner Fahrerkabine anklopfte.
Beim Prozess plötzlich „Filmriss“ statt Geständnis
Auch angesichts der Indizien - Ermittler fanden sein vergrabenes blutiges Messer - legte der Pole zwei Tage nach der Tat ein Geständnis ab. Beim Prozess sprach er aber plötzlich von einem „Filmriss“, beim Aufwachen habe er einen unbekannten Dritten (als möglichen Angreifer) und den verletzten Kollegen gesehen. „Warum haben Sie dann bei der Polizei von einer Rauferei gesprochen und Messerstiche zugegeben?“, wollte die vorsitzende Richterin wissen. Er habe durch ein Geständnis eine mildere Strafe erhofft und dass er seine Kinder (acht und zwölf Jahre) weiter aufwachsen sehen könne, lautete die Antwort. Die Frage der Vorsitzenden, warum er das Messer vergraben hatte, blieb unbeantwortet.
Bei einer Alkoholgewöhnung sind bei einer Berauschung von rund zwei Promille noch zielgerichtete Handlungen möglich, eine vollständige Berauschung lag nicht vor.
Gerichtsmediziner Walter Rabl
Wie stark durch Alkohol beeinträchtigt?
Die angeblichen massiven Erinnerungslücken und der „Filmriss“ des Angeklagten ließen sich für den Gerichtsmediziner nicht erklären. „Er war ähnlich berauscht wie das Opfer, bei dem es rund zwei Promille Alkohol im Blut waren.“ Bei einer „Alkoholgewöhnung“ seien dabei noch „zielgerichtete Handlungen“ möglich, eine „vollständige Berauschung“ sei nicht vorgelegen.
Für die Geschworenen war der angebliche dritte Mann ein „Märchen“. Das Urteil lautete daher einstimmig auf lebenslange Haft, es ist nicht rechtskräftig. Denn der Verteidiger meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.
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