Wegen Volksverhetzung

AfD-Landeschef Höcke muss wieder vor Gericht

Ausland
07.02.2024 16:30

Thüringens AfD-Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke muss in einem weiteren Verfahren vor Gericht. Dem Politiker wird nach einem Posting im Jahr 2022 Volksverhetzung vorgeworfen. Er bezog sich damals auf eine Gewalttat in Ludwigshafen.

„Wahrscheinlich ist der Täter psychisch krank und leidet an jener unter Einwanderern weit verbreiteten Volkskrankheit, welche die Betroffenen ‘Allahu Akbar‘ schreien lässt und deren Wahrnehmung so verzerrt, dass sie in den ‚ungläubigen‘ Gastgebern lebensunwertes Leben sehen“, hatte er auf Telegram geschrieben.

Dafür muss sich der 51-Jährige jetzt wegen Volksverhetzung am Landgericht Mühlhausen verantworten, einen Termin für die Verhandlung gibt es noch nicht.

Björn Höcke (Bild: AFP)
Björn Höcke

Verbotene SA-Losung bei Rede verwendet
Es ist bereits die zweite Gerichtsverhandlung, der sich Höcke stellen muss. Am Landgericht Halle wurde er wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angeklagt (siehe Video oben). Der AfD-Politiker soll in einer Rede in Merseburg 2021 eine verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der Kampforganisation der NSDAP, verwendet haben. Dass das strafrechtlich relevant sei, hat der ehemalige Geschichtslehrer früher in Abrede gestellt.

In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt, Höcke soll für die AfD wieder als Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Der Landesverfassungsschutz hat die Partei bereits vor fast drei Jahren als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet sie.

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