Viel klassischer kann „Aussage gegen Aussage“ nicht sein. Wem Glauben schenken? Einem 19-Jährigen, der in Weigelsdorf zwei Polizisten verletzt und bedroht haben soll? Oder den Beamten?
Ein wahrlich diffiziler Fall, der am Donnerstag am Landesgericht Eisenstadt verhandelt wurde.
Auf der Anklagebank ein 18-jähriger Burgenländer, der in der Nacht des 12. August 2023 noch Jugendlicher war sich wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, schwerer Körperverletzung und gefährlicher Drohung verantworten muss. Und der jede Anschuldigung mit ungeahnter Vehemenz von sich weist.
Im Zeugenstand zwei Polizisten, die die Verhaftung und den Abtransport vornahmen und privatrechtliche Ansprüche in Höhe von 5500 bzw. 700 Euro geltend machen möchten. Zudem fordert die Finanzprokuratur als Anwältin der Republik Österreich 6900 Euro.
Misslungene Einsatztechnik
Die Polizei-Version: Bursch schreit um 3 Uhr Früh nach der Ö3-Disco in Weigelsdorf auf der Straße herum. Ausweiskontrolle. Er ist aggressiv. Entreißt dem Beamten den Pass. Droht mit den Fäusten. Anzeige wegen Lärmbelästigung wird ausgesprochen. Die hochgestreckten Arme am Zaun, windet er sich und brüllt. Polizist spricht Festnahme aus und will ihn mit einer Einsatztechnik zu Boden bringen. Beide fallen nach dem Gerangel um, der Uniformierte zieht sich Verletzungen am Meniskus und am Seitenband sowie Hämatome zu. Kollegin prellt sich den Ellbogen. Handschellen werden angelegt, der Bursch wehrt sich heftig dagegen. Im Auto schimpft er unflätig und bedroht die Beamten mit dem Umbringen.
„Stimmt alles nicht!“ Der Lehrling räumt lediglich ein, dass er betrunken gewesen sei und dem Beamten seinen Reisepass entrissen habe. „Ich habe keine Ahnung, warum ich überhaupt kontrolliert worden bin.“
Die vom Anwalt angestrebte Diversion ist in weiter Ferne. „Wenn er null Verantwortung übernimmt, können’S das vergessen“, sagt Frau Rat, ehe sie vertagt. Drei Zeugen sollen noch gehört werden.
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