Trotz Waffenverbot

18-Jähriger schoss mit Softgun auf eine Taube

Tirol
09.02.2024 07:00

Mitten in Innsbruck feuerte ein 18-jähriger Mann im Sommer des Vorjahres mit einer Softgun auf eine Taube. Das Federvieh wurde dabei sogar verletzt. Waffe hätte der junge Tiroler gar keine besitzen dürfen. Er landete nun wegen Tierquälerei vor Gericht.

Mit einer Softgun wollte ein derzeit arbeitsloser 18-Jähriger der Taubenplage in Innsbruck Herr werden. Er schoss am Frachtenbahnhof gleich mehrmals in die Richtung eines Tieres, traf dieses sogar und verletzte es. Dabei hätte der Angeklagte gar keine Waffe besitzen dürfen. Aufgrund einer anderen Straftat, für die er bereits verurteilt worden war, war nämlich ein Waffenverbot gegen den Innsbrucker verhängt worden.

„Ich wollte das Tier gar nicht treffen, Herr Rat“
„Es tut mir wirklich sehr leid. Ich wollte die Taube gar nicht treffen“, zeigte sich der junge Tiroler am Innsbrucker Landesgericht von Beginn an voll geständig. „Warum haben Sie dann zumindest dreimal in die Richtung der Taube geschossen, wenn Sie diese eigentlich gar nicht treffen wollten?“, wollte der Staatsanwalt daraufhin vom Angeklagten wissen. Antwort darauf bekam er keine.

Der „Taubenschütze“ saß nun vor Gericht. (Bild: Stegmayr Markus, Krone KREATIV)
Der „Taubenschütze“ saß nun vor Gericht.

Der öffentliche Ankläger sprach sich trotz allem aber in seinem Schlussplädoyer für ein „mildes Urteil“ aus. Er bekräftige zudem seinen Vorschlag, eine Bewährungshilfe anzuordnen und „die Tat und das Verhalten im Rahmen einer Männerberatung aufzuarbeiten“.

Auch dank Geständnis ein relativ mildes Urteil
Der Richter folgte alldem und sprach den Angeklagten wegen Tierquälerei und dem Verstoß gegen das Waffengesetz schuldig. Als Strafe entschied er sich für eine teilbedingte Geldstrafe in der Höhe von 600 Euro – 400 Euro davon wurden unbedingt ausgesprochen. „Das Geständnis war jedenfalls mildernd“, sagte der Richter in seiner Urteilsbegründung. „Und stellen Sie nicht mehr an“, gab er dem 18-Jährigen mit auf den Weg. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zusätzlich zur Geldstrafe werden Waffe und Munition eingezogen und gehen in das Eigentum der Republik Österreich über.

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