Fall Marko V. (26)

Unfalltod von Fußballer: Strafantrag gegen Lenker

Oberösterreich
09.02.2024 10:52

Ein Horror-Crash auf der Westautobahn bei Pucking in Oberösterreich riss den jungen Fußballer Marko V. vorigen November aus dem Leben. Nun wirft die Staatsanwaltschaft jenem Lenker (41) grob fahrlässige Tötung vor, der mit dem Auto des Opfers kollidierte: Der Beschuldigte soll viel zu schnell und abgelenkt durchs Anzünden einer Zigarette in den Audi des Fußballers gekracht sein.

Am Vorabend schoss er beim Fußballspiel seines Vereins Donau Linz noch ein Tor, in der Nacht darauf - am 4. November gegen 2 Uhr früh - verunglückte der damals 26-jährige Marko V. tödlich. Der Ungar aus Gallspach wurde bei einem Unfall auf der A1 bei Pucking so schwer verletzt, dass er wenig später im Krankenhaus verstarb.

Nun liegt ein Strafantrag gegen jenen Lenker - einen 41-jährigen Tunesier aus Wien - vor, der mit dem Auto des Unfallopfers kollidierte. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft: grob fahrlässige Tötung.

Zu schnell und mit Zigarette
„Ihm wird vorgeworfen, dass er unter massiv überhöhter Geschwindigkeit und als er gerade dabei war, sich eine Zigarette anzuzünden, also mit Reaktionsverzug, in das Fahrzeug des Verstorbenen gefahren ist“, erläutert Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz.

(Bild: Kerschbaummayr Werner)

Konkret soll die Aufprallgeschwindigkeit laut Sachverständigem bei 155 km/h gelegen sein - zum Zeitpunkt des Unfalls war dort aber ein „100er“ verordnet.

Mögliche Geisterfahrt nicht relevant
Bisher wurde immer darüber spekuliert, ob eine Geisterfahrt im Spiel war. Das lasse sich nicht abschließend klären, so Breitenender, spiele für den Strafantrag aber auch keine Rolle: „Auf der Autobahn muss jeder so fahren, dass er auf ein überraschendes Hindernis reagieren kann. Deshalb ist es nicht relevant, welches Fahrmanöver das Opfer gemacht hat, es entbindet den Verdächtigen nicht von seiner Schuld.“ Das Auto des 26-jährigen Fußballers, ein Audi A3, dürfte beim Anprall quer über zwei Fahrstreifen gestanden sein.

Bis zu drei Jahre Haft
Der Beschuldigte selbst - für ihn gilt die Unschuldsvermutung - schilderte seine Geschwindigkeit bisher geringer als vom Sachverständigen dargestellt und gab gegenüber den Ermittlern an, dass er das Fahrzeug von Marko V. so abrupt wahrgenommen habe, dass er nicht mehr ausweichen konnte.

Am 7. März wird das Gericht über den Fall entscheiden. Der Strafrahmen für grob fahrlässige Tötung liegt bei bis zu drei Jahren Haft.

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