Der Fall Jürgen Höckner, der ehemalige Bürgermeister von Scharten wurde wegen Vergewaltigung einer Gemeindemitarbeiterin rechtskräftig zu sieben Jahren Haft verurteilt, beschäftigt weiter das Gericht.
Wie berichtet, hat im November des vergangenen Jahres die betroffene Mitarbeiterin, sie wurde wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt, gegen die Gemeinde geklagt. 73.000 Euro Dienstentgang und allfällige künftige Schäden fordert man. In einem ersten Zwischenurteil durch das Landesgericht Wels wurden dem Opfer Schadenersatz-Ansprüche zugesprochen.
Gemeinde bekämpft Urteil
Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, die Gemeinde wird beim Oberlandesgericht das vorliegende Zwischenurteil beeinspruchen. Erst wenn dieser Schuldspruch rechtskräftig wird, müsste sich erneut das Landesgericht Wels mit dem Fall befassen und über die Höhe der Ansprüche entscheiden. Das gerichtliche Nachspiel im Fall Höckner wird die Gemeinde Scharten also noch länger beschäftigen.
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