Grausame Tierquälerei

Italienischen Küken werden Zehen weggeschmolzen

Tierecke News
11.02.2024 15:05

Kurz nach dem Schlüpfen werden Putenküken in Italien betäubungslos die Krallen weggeschmolzen. Das unendlich grausame „Toe Trimming“ soll verhindern, dass sich die gequälten Kreaturen in den Massenställen verletzen. Dieses Truthahnfleisch wird auch zu uns exportiert.

Es waren die Informationen eines Brancheninsiders, dessen Glaubwürdigkeit mehrfach verifiziert wurde (aus Angst vor Repressionen möchte er anonym bleiben), die diese unfassbar grausamen Praktiken in Italien aufdeckten. Was die Aktivisten besonders erschüttert: In Österreich ist die Praktik des „Toe Trimmings“, bei der den hilflosen Putenküken wenige Stunden nach dem Schlüpfen die Zehen mit Mikrowellentechnologie weggeschmolzen werden, zwar verboten, aber trotzdem allgegenwärtig ist - und zwar in Form von italienischer Importen.

Amputation verursacht unerträgliche Schmerzen
„Die Entfernung der Zehen bei den noch zarten Küken erfolgt nachweislich ausschließlich zur Profitmaximierung, würden sich die Tiere aufgrund miserabler Haltungsbedingungen doch sonst gegenseitig kratzen und damit die Qualität des Schlachtkörpers gemindert werden“, argumentieren Tierschützer der Initiative „oekoreich“!

Die Amputation soll Profit maximieren. (Bild: Farm Sanctuary)
Die Amputation soll Profit maximieren.

Sie stützen sich auf wissenschaftliche Untersuchungen, die eindeutig belegen, dass die Amputation bei den Putenküken mit großen Schmerzen und erheblichen Folgeschäden für die Tiere verbunden ist, weswegen die Praktik bei uns auch verboten ist und in keinem einzigen Stall angewandt wird. 

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Während unsere Bauernfamilien zu höchsten Standards produzieren, importieren wir Tierleid. Der Handel und die öffentliche Hand sind jetzt gefordert, wirksame Aktionen zu setzen, damit solche Zustände der Vergangenheit angehören.

Bauernbundpräsident Georg Strasser

Angesichts dessen fordert der Bauernbund - auch zum Schutz der heimischen Truthahnhalter  - ein EU-weites Verbot des „Toe Trimmings“. Einleuchtende Begründung: In Österreich gelten höhere Haltungsstandards als im EU-Ausland. Damit die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Landwirtschaft gegeben ist, brauche es unionsweit gleiche Haltungs- und Produktionsstandards.

Nicht neben heimischer Qualitätspute im Regal
Weiterer Appell der rotweißroten Agrarvertreter: Die öffentliche Hand müsse vorangehen und im österreichischen Aktionsplan für eine nachhaltige öffentliche Beschaffung rechtsverbindlich festlegen, dass hochwertiges, regionales Putenfleisch bevorzugt wird! Der Lebensmitteleinzelhandel sei daher gefordert, Produkte, die unter derartigen Bedingungen hergestellt wurden, sofort auszulisten! Es dürfe nicht sein, dass das ausländische Tierqual-Produkt im Regal direkt neben der österreichischen Qualitätspute liegt.

Zur Putenhaltung

In Österreich ist die Besatzdichte mit 40 Kilo pro Quadratmeter im konventionellen Bereich geregelt. Bis auf die Schweiz und Schweden hat sonst kein Land in Europa eine ähnliche Regelung für die Putenmast. In Deutschland gibt es eine freiwillige Beschränkung, dass 52 Kilo weibliche oder 58 Kilo männliche Puten pro Quadratmeter stehen dürfen. In Europa sind 60 bis 70 Kilo üblich.

Einmal mehr verweist Bauernbund-Chef Strasser auf das AMA-Gütesiegel, durch das Konsumenten „absolute Sicherheit bekommen, dass das Putenfleisch zu den europaweit besten Bedingungen hergestellt und transparent kontrolliert wurde: Wo das rot-weiß-rote Siegel draufsteht, ist auch rot-weiß-rote Qualität drin.“

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(Bild: kmm)



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