Seine Texte im „Standard“ haben Folgen: Kabarettist Florian Scheuba ist am Dienstag - nicht rechtskräftig - wegen übler Nachrede schuldig gesprochen worden. Hintergrund der Klage sind Wortmeldungen gegen den Chef des Bundeskriminalamts im Zuge des Ibiza-Skandals.
Die umstrittenen Zitate fielen im September 2021 im „Standard“, für den Scheuba als Kolumnist tätig ist. Scheuba warf BKA-Chef Andreas Holzer, der damals die sogenannte Soko Tape leitete, Untätigkeit vor.
Schon dritte Verhandlung
Holzer zog vor Gericht. Scheuba wurde im Juni 2022 eigentlich freigesprochen, Holzer allerdings hat dagegen berufen - die Causa wurde dann vom Oberlandesgericht wieder ans Erstgericht, das Landesgericht für Strafsachen, zurück überwiesen.
Dort fiel das Urteil nun anders aus: Scheuba soll 7000 Euro zahlen, der Schuldspruch lautet auf üble Nachrede. Die Hälfte der Strafe müsste Scheuba unbedingt zahlen. Auch dieses Urteil ist allerdings nicht rechtskräftig.
„Fotos von prall gefüllter Bargeldtasche“
Scheuba hatte im September 2021 behauptet, Holzer sei schon im März 2015 von den künftigen Videoproduzenten diverses Belastungsmaterial über Heinz-Christian Strache „vorgelegt worden, unter anderem Fotos der prall gefüllten Bargeldtasche in Straches Kofferraum“.
„Folgenschwere Arbeitsverweigerung“
Holzer habe dazu nur einen „unvollständigen Aktenvermerk“ angelegt, was Scheuba als „rätselhafte Untätigkeit“ und „folgenschwere Arbeitsverweigerung“ bezeichnete.
Richterin sah keine „Satire“
Scheubas Verteidigung lautete stets „politische Satire“. Im jüngsten Urteil sieht er eine „massive Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit“.
Wesentlich zum Schuldspruch trug wohl bei, dass das Oberlandesgericht die inkriminierten Behauptungen als Tatsachenbehauptungen wertete und den Text eben nicht als Satire sah.
Vorsitzende Nicole Baczak hatte übrigens auch einen Befangenheitsantrag abgewiesen. Scheuba hatte in einem Podcast ihre Rolle in einer ÖVP-nahen ÖH-Fraktion erwähnt. Seine Verteidigerin Maria Windhager meint, die Richterin habe sich dadurch „persönlich angegriffen“ gefühlt.
Wir gehen aber auch zum Obersten Gerichtshof und notfalls nach Straßburg.
Scheuba-Anwältin Maria Windhager
„Ich bin nicht befangen, sonst würde ich es sagen und mir den Prozess sparen“, konterte die Vorsitzende am Dienstag. Hingegen vermutete sie, dass Scheuba ihre Vergangenheit ins Treffen führte, „weil Sie anscheinend selber das Bild erzeugen wollen, dass ich befangen bin“.
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