Wegen fünf Verbrechen

Maddies mutmaßlicher Mörder ab Freitag vor Gericht

Gericht
13.02.2024 16:05

Im Landgericht Braunschweig im deutschen Niedersachsen herrscht Ausnahmezustand. Das Haus bereitet sich auf einen Prozess vor, der auf weltweites Medieninteresse stößt. Warum? Weil der Angeklagte auch der Hauptverdächtige im Fall Maddie McCann ist. Die damals dreijährige Engländerin war im Mai 2007 aus einer Apartmentanlage in Portugal verschwunden, seither fehlt von dem Kind jede Spur.

Prozessstart ist am Freitag, angekündigt haben sich zahlreiche Reporter, auch aus England und Portugal. Die 40 für Medien reservierte Plätze in Saal 141 sind begehrt.

Dabei geht es gar nicht um den wohl bekanntesten Vermisstenfall Maddie McCann. Doch es wird jener Mann vorgeführt, den die Ermittler als dringend tatverdächtig erachten. Christian B. ist einschlägig vorbestraft, der 47-jährige gebürtige Würzburger sitzt derzeit in Niedersachsen eine siebenjährige Gefängnisstrafe ab, weil er 2005 in Portugal eine 72-jährige Amerikanerin vergewaltigt hatte.

Zitat Icon

Sollte der Angeklagte für schuldig befunden werden würde, würde sich der Strafrahmen zwischen mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bewegen.

Ein Sprecher des Landgericht Braunschweig.

Im nun startenden Prozess geht es um drei weitere schwere Vergewaltigungen und zwei Taten des sexuellen Missbrauchs an Kindern - teilweise dokumentiert in Videoaufnahmen, die der Angeklagte selbst aufgenommen haben soll. 

„Sollte der Angeklagte für schuldig befunden werden würde, würde sich der Strafrahmen zwischen mindestens fünf Jahren Freiheitsstrafe bis zu 15 Jahren bewegen“, so ein Braunschweiger Gerichtssprecher zur „Krone“. Für Christian B. gilt die Unschuldsvermutung, doch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft in der über 100 Seiten langen Anklageschrift sind schrecklich. Und geben Einblick in die extrem hohe kriminelle Energie des mutmaßlichen Täters. In Hinblick auf das mögliche Schicksal der kleinen Maddie erzeugen die inkriminierten Taten einfach nur Gänsehaut. 

Anklage in fünf Verbrechen
Alle fünf jetzt angeklagten Verbrechen geschahen in Portugal zwischen dem 28.12.2000 und dem 11.6.2017:

  1. Im ersten Faktum soll der Angeklagte vor 2006 eine 70- bis 80-jährige Frau in ihrer Ferienwohnung überrascht haben. Laut Staatsanwaltschaft habe B. sie gefesselt, vergewaltigt und anschließend ausgepeitscht. Ein Video ist Zeugnis der Tat.
  2. Ebenfalls vor 2006 soll Christian B. eine Jugendliche in deren Haus an einen Holzpfahl gefesselt haben. Anschließend peitschte er das Opfer aus und zwang es zu sexuellen Handlungen. Es existiert ein Video.
  3. Im Juni 2004 soll sich der Angeklagte nachts über den Balkon Zugang zur Wohnung einer jungen Frau verschafft haben. Unter vorgehaltenem Messer und vor laufender Kamera sei das Opfer mehrfach vergewaltigt und ebenfalls ausgepeitscht worden. 
  4. Am 7. April 2007 - wenige Wochen vor Maddies Verschwinden - soll B. am Strand einem Kind aufgelauert und es zu sexuellen Handlungen genötigt haben. 
  5. Im Juni 2017 soll der Angeklagte auf einem Volksfest an der Algarve vor einem Kind masturbiert haben. 

Dem Vernehmen nach streben die Anwälte von Christian B. einen Freispruch hinsichtlich aller Anklagevorwürfe an. Für den mit Spannung erwarteten Prozess sind derzeit 30 Verhandlungstage anberaumt.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare
Eingeloggt als 
Nicht der richtige User? Logout

Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.

User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.



Kostenlose Spiele
Vorteilswelt