"Das Gericht ist keinesfalls überzeugt, dass der Vorfall nicht so stattgefunden hat, wie es die Frau schildert", erklärte Richter Peter Mück in der Urteilsbegründung. Die Frau habe "sicher nicht gelogen". Da aber auch Zweifel bestünden, handle es sich um einen "klassischen Zweifelsfreispruch".
In Bezug auf den Amtsmissbrauch machte Mück klar, dass der Angeklagte die Republik in ihrem Recht eingeschränkt habe, private Sicherheitsunternehmen zu prüfen und so die Sicherheit im Staat zu gewährleisten. Er hatte zugegeben, in vier Fällen Protokolle von Testberichten von Sicherheitskontrollen am Innsbrucker Flughafen ohne Wissen der Autoren abgeändert und an das Innenministerium nach Wien geschickt zu haben.
Das Strafmaß von einem Jahr begründete Mück mit der Feststellung, "dass die Strafe nicht dermaßen sein soll, dass sie jedes Maß überschreitet" - eine längere (rechtskräftige) Strafe hätte den automatischen Amtsverlust des Beamten zur Folge gehabt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gaben nach der Urteilsverkündung keine Erklärung ab.
Frau "erst zwei Jahre später aktiv geworden"
In ihren Plädoyers hatten Andrea Haniger-Limburg als Anwältin des angeblichen Nötigungsopfers sowie Verteidiger Albert Heiss davor noch einmal auf die ihnen wesentlichen Punkte hingewiesen. Dabei stand - wie zu Beginn des Verfahrens - die Aussage der Frau im Mittelpunkt, wonach die zwei Türen im Büro des Angeklagten bei dem behaupteten Übergriff abgesperrt gewesen seien. Laut kriminaltechnischem Gutachten wurde nämlich eine der beiden Türen schon sei Jahren nicht mehr abgeschlossen.
Haniger-Limburg wies diesbezüglich auf die Panik der Frau hin, die Tür habe wohl - wie es eine Sekretärin ausgesagt habe - geklemmt. Heiss hingegen nannte dies eine "reine Schutzbehauptung". Außerdem habe die Frau zunächst nur von einer Umarmung gesprochen und ihre Aussagen erst später verschärft. Heiss erklärte zudem erneut, dass die Frau unbedingt in den Polizeidienst wollte und sich dazu Hilfe von seinem Mandanten erwartet habe. "Die erwartete Intervention ist aber ausgeblieben", so der Verteidiger. Haniger-Limburg betonte ihrerseits, dass es bei der Frau keine Rache-Gedanken gebe. "Sie hat den Übergriff für sich behalten und ist erst zwei Jahre später aktiv geworden, als sie von einem weiteren Vorfall hörte", so die Rechtsanwältin.
Polizist ortet Racheaktion
Zum Anklagepunkt des Amtsmissbrauchs hatte der Spitzenpolizist bereits am ersten Prozesstag zugegeben, in vier Fällen Protokolle von Testberichten von Sicherheitskontrollen am Innsbrucker Flughafen ohne Wissen der Autoren abgeändert und ans Innenministerium nach Wien geschickt zu haben.
Der Mann hatte den gegen ihn erhobenen Nötigungsvorwurf vehement bestritten. Die Frau habe irrtümlich bis zuletzt gedacht, dass er ihr bei der Aufnahme zur Polizei behilflich sein könne, was aber nicht der Fall sei. Es sei auf Initiative der Frau zu drei Küssen, aber zu keinerlei sexuellen Berührungen gekommen. Die Anzeige des mutmaßlichen Opfers sah er als Racheaktion, was aber die Frau - die nicht vor Gericht erschien - in einem Interview verneinte. Dass der engagierte Katholik und mehrfache Familienvater allerdings mit anderen Frauen Sex auf der Ledercouch seines Büros hatte, ist durch Spermaspuren belegt.
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