23,7 Mio. Euro Strafen

Sozialleistungsbetrug: Anzeigen verdoppelt

Wirtschaft
13.02.2024 14:29

Die Finanzpolizei hat im Vorjahr Strafen in Höhe von 23,7 Millionen Euro beantragt. Insgesamt wurden rund 27.000 Kontrollen durchgeführt. Stark zugenommen hat die Zahl der Anzeigen im Bereich Sozialleistungsbetrug, diese verdoppelte sich 2023 von 76 auf 159.

Der Großteil der 23,7 Millionen Euro resultierte aus Arbeitsmarktkontrollen, 3,6 Millionen Euro kamen aus dem illegalen Glücksspiel, teilte das Finanzministerium am Dienstag mit.

51.356 Arbeitnehmer wurden kontrolliert
Insgesamt wurden im Vorjahr 51.356 Arbeitnehmer kontrolliert. Davon waren 4998 Dienstnehmer nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und 3452 Personen ohne Arbeitserlaubnis illegal tätig. Bei 4147 Personen wurden zudem Übertretungen des Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes festgestellt. „Es ist wichtig, die Leistung der Finanzpolizei vor den Vorhang zu holen“, sagte Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) am Dienstag. 

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Im Sinne der Generalprävention muss die Finanzpolizei schnell und spürbar sein.

Alfred Hacker, Vorstand des Amts für Betrugsbekämpfung

Kampf gegen organisierte Wirtschaftskriminalität
Die bloße Kontrolltätigkeit werde für die Finanzpolizei immer stärker von dem Kampf gegen organisierte Wirtschaftskriminalität überschattet, sagte Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei am Dienstag. Die Täter würden immer professioneller vorgehen und große Fälle würden immer mehr zur Herausforderung, sagte Hacker. Im abgelaufenen Jahr ermittelte die Finanzpolizei in mehreren Großfällen mit Schadenssummen von mehr als 100 Millionen Euro.

Die Finanzpolizei führte 2023 rund 27.000 Kontrollen durch und beantragte 23,7 Millionen Euro an Strafen. (Bild: Eveline Hronek)
Die Finanzpolizei führte 2023 rund 27.000 Kontrollen durch und beantragte 23,7 Millionen Euro an Strafen.

Sozialleistungsbetrug
Ein großes Problem sei zudem der Sozialleistungsbetrug. Dabei werde meist eine Betrugsmasche angewendet, bei der Personen schwarz oder teilweise schwarz arbeiten und nebenbei Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld, Mindestsicherung oder Wohnbeihilfe bekommen. Dabei melden die Arbeitgeber ihre Mitarbeiter als Teilzeitkräfte an, zahlen jedoch deutlich mehr Lohn in bar und unversteuert aus. Die Auszahlung der Gelder werde mit Scheinrechnungen von Scheinfirmen in der Buchhaltung untergebracht.

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Sozialleistungsbetrug in Verbindung mit Sozialbetrug ist einfach ein extrem lukratives Geschäftsmodell. Es ist eine ,Win-Win-Situation‘ für den Unternehmer und den Dienstnehmer und daher auch schwer aufzudecken. Der beste Hebel besteht über die Scheinunternehmen, die die Finanzpolizei immer schneller aus dem Verkehr zieht. Dadurch kommen aber auch immer schneller neue nach.

Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei

Das Geld werde auch tatsächlich überwiesen, jedoch gleich danach wieder in bar abgehoben und fließe als sogenannte „Kick-Back-Zahlung“ an den Unternehmer zurück, der dann die Schwarzlohnzahlung vornehmen könne. Das Volumen derartiger Geldtransfers beläuft sich laut Ministerium auf mehr als 800 Millionen Euro pro Jahr. Im Zuge dieses Betrugsmodells seien im Vorjahr 152 Scheinunternehmen von der Finanzpolizei entdeckt und aus dem Verkehr gezogen worden.

Extremer Fall in Reinigungsbranche
Einen besonders extremen Fall habe es in der Reinigungsbranche gegeben. Die Dienstnehmer seien geringfügig angestellt gewesen und hätten nebenbei Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe erhalten. Die tatsächlich geleisteten Stunden fielen jedoch höher aus und wurden schwarz ausbezahlt. So kamen Dienstnehmer auf einen Nettoverdienst von rund 3000 Euro zuzüglich diverser Befreiungen und Wohnbeihilfe, rechnet das Ministerium vor. In solchen Fällen werden nicht nur die Unternehmer wegen Sozialbetrugs, sondern auch die Dienstnehmer wegen Sozialleistungsbetrugs verfolgt.

(Bild: P. Huber)

„Sozialleistungsbetrug in Verbindung mit Sozialbetrug ist einfach ein extrem lukratives Geschäftsmodell,“ sagte Lehner. Es sei eine „Win-Win-Situation“ für den Unternehmer und den Dienstnehmer und daher auch schwer aufzudecken. Der beste Hebel bestehe über die Scheinunternehmen, die die Finanzpolizei immer schneller aus dem Verkehr ziehe. Dadurch kämen aber auch immer schneller neue nach.

Viele Anzeigen auch rund um Registrierkassenpflicht
Viele Anzeigen gab es auch rund um die Registrierkassenpflicht. Im Vorjahr erhielt die Finanzpolizei rund um das Thema über 350 Anzeigen und Hinweise, dass es keine Belegerteilung, keine Registrierkasse oder gar keine Aufzeichnungen in einem Unternehmen gebe.

Beim illegalen Glücksspiel ging die Zahl der Kontrollen indessen zurück. Im Vorjahr führte die Finanzpolizei 282 Kontrollen durch und beschlagnahmte 435 Glücksspielgeräte. 2020 waren es noch 689 Kontrollen gewesen. „Aus dem Stadtbild sind illegale Glücksspielbetrieben aufgrund des hohen Kontrolldrucks der Finanzpolizei praktisch gänzlich verschwunden“, heißt es in einer Aussendung des Ministeriums. In Privatwohnungen oder Kellerlokalen würden jedoch vereinzelt noch Pokercasinos oder Spielhöllen gefunden.

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