Ein 27-jähriger Unteroffizier ist am Dienstag im Grazer Straflandesgericht vom Vorwurf der Vergewaltigung - nicht rechtskräftig - freigesprochen worden. Der Schöffensenat hatte zu viele Zweifel ...
Er und die Frau hatten sich im März des Vorjahres in einem Lokal getroffen, kannten sich vorher nur flüchtig. Die Steirerin war zusammen mit ihrer Mutter aus. Um drei Uhr früh wollte die Tochter offenbar ins Bett. „Meine Mutter wollte aber noch nicht heim, weil es noch so lustig war“, schilderte die Frau in der kontradiktorischen Einvernahme.
Da sich der Angeklagte und die junge Frau sympathisch waren und sich auch geküsst hatten, entschieden Mutter und Tochter, dass er sie zu sich mit heim nimmt. „Ich sagte ihm, er soll ja gut auf meine Tochter aufpassen“, schilderte die Mutter vor dem Schöffengericht.
„Nie gesagt, dass ich aufhören soll“
In der Wohnung soll es dann nach anfänglichem Kuscheln und Küssen zum Sex gekommen sein. „Sie hat nie gesagt, dass ich aufhören soll“, beteuerte der Unteroffizier. Erst als sie sich nicht mehr bewegte, sei ihm klar geworden, dass etwas nicht stimmte. Er habe aufgehört und sie gefragt, was los sei. Die Frau habe aber nur panisch ihr Handy gesucht und sei dann zurück zur Mutter ins Lokal gegangen.
Dort habe die Tochter bei der Mutter zunächst nur vom verlorenen Handy geredet: „Sie war deswegen völlig außer sich.“ Erst danach habe sie ihr von der mutmaßlichen Vergewaltigung erzählt. Die junge Frau wollte aber keinesfalls Anzeige erstatten. Erst als die Mutter Monate später einem befreundetet Soldaten davon erzählt hatte, ging die Sache zur Polizei.
„Sie hatte ja einen Freund“
„Warum glauben Sie, dass sie Sie belastet?“, fragte die Richterin den Angeklagten: „Ich weiß es nicht. Vielleicht hat sie sich geschämt. Sie hatte ja einen Freund, habe ich später gehört, aber mit dem war sie gerade in einer Beziehungspause“, rätselte er.
Die junge Frau dagegen gab an, dass sie mehrfach während des Geschlechtsverkehrs gesagt habe, dass er aufhören soll und dass er sie gewürgt habe. Ansonsten waren ihre Angaben aber deutlich vager als beim Beschuldigten oder sie konnte sich an manches nicht erinnern.
Würgemale wurden von niemanden wahrgenommen, auch nicht von der Mutter. Irritierend auch, dass die beiden Wochen nach der Nacht auf einer Social-Media-Plattform Freundschaft geschlossen hatten.
Selbst der Staatsanwalt sagte in seinem Schlussplädoyer, dass das Beweisverfahren die Entscheidung für die Schöffen nicht leichter gemacht habe. Der Verteidiger unterstrich: „Die Angaben meines Mandanten waren vom Anfang bis zum Ende nachvollziehbar und glaubwürdig“. Das könne man von der jungen Frau nicht behaupten.
„Wir hatten zu viele Zweifel“
Der Schöffensenat sprach den Mann schließlich frei. Es sei ein Aussage-gegen-Aussage-Delikt, erläuterte Richterin Julia Riffel. Da sei es immer schwierig zu urteilen, weil es keine direkten Zeugen gebe. Auffällig sei aber schon, dass weder Tochter noch Mutter auf eine Anzeige drängten. Hinzu kam, dass zunächst nur das verlorene Handy Panik verursachte. „Wir hatten einfach zu viele Zweifel“, so Richterin. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.