Schwere Verletzung

Frau ging mit Scherbe auf Freund los

Vorarlberg
14.02.2024 08:25

Eine 19-jährige Oberländerin landete am Dienstag am Landesgericht Feldkirch - wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung.

Tragisches Ende einer Beziehung zwischen der Angeklagten und ihrem 23-jährigen Freund: Sein „Schluss machen“ mit der Angeklagten hat der Oberländer mit einer tiefen Schnittwunde und einer dadurch bleibenden Narbe im Gesicht bezahlt. Es ist der 22. September, als der junge Mann die Liebesbeziehung mit der 19-jährigen Freundin beendet. Worauf diese ihren Kummer mit Frustsaufen, sprich einer Flasche Wodka, ertränkt. Als sich die frisch Getrennten wenige Stunden später wieder über den Weg laufen, eskaliert die Situation. Die Betrunkene schlägt zunächst dem Opfer eine Bierflasche über den Schädel und attackiert ihn anschließend mit einem Gemüsemesser. Doch dem nicht genug. Als der Mann sich noch immer wehrhaft zeigt, rammt sie ihm die Scherbe eines zerbrochenen Spiegels ins Gesicht. Der 23-Jährige wird dabei schwer verletzt.

Anti-Gewalt Therapie
Im Prozess bekennt sich die Angeklagte schuldig, betont allerdings, sich aufgrund des Alkohols nicht mehr an alle Details zu erinnern. Fakt ist, dass die Angeklagte eine Woche nach der Tat bei der Polizei aussagte: „Ja, ich habe versucht auf ihn einzustechen. Ich weiß, dass ich ihn im Gesicht verletzt habe.“ Mittlerweile sind die beiden zwar wieder ein Paar, wohnen sogar gemeinsam bei den Eltern des jungen Mannes.

Doch aus der Welt geschafft ist die Tat trotzdem nicht. „Das Opfer leidet noch heute an den seelischen Folgen und hat Angst, dass wieder so etwas passieren könnte. Abgesehen davon bleibt er ein Leben lang im Gesicht entstellt“, so Privatbeteiligtenvertreterin Eva Müller, die für ihren Mandanten 3000 Euro Teilschmerzengeld fordert und eine Anti-Gewalt Therapie der Täterin nahelegt.

Der Prozess endet schließlich mit einem Schuldspruch. 18 Monate Haft auf Bewährung und 1440 Euro Geldstrafe. Dem Opfer werden 3000 Euro Teilschmerzengeld zugesprochen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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