Ein Wiener (43) hat mit Künstlicher Intelligenz Tausende virtuelle Kinderpornos produziert. Am Landesgericht Eisenstadt bezeichnete er sich jetzt selbst als „beziehungsunfähig.“
Unfassbare 86.327 Dateien mit kinderpornografischem Inhalt wurden auf den Datenträgern eines Wieners gefunden, der Großteil erstellt mit Künstlicher Intelligenz. Das funktioniert grob so: Man gibt einen Text ein, was man gern sehen möchte, und die KI sucht ein Bild dazu. Der angeklagte Mann ist kein Computer-Experte.
Ich habe schon als Jugendlicher gewusst, dass die Sachen im Leben nicht realisierbar sind. Also wurde ich beziehungsunfähig.
Angeklagter vor Gericht
„Ich habe meinen ersten Porno mit zehn Jahren geschaut“, sagt der 43-Jährige am Landesgericht Eisenstadt. Dort wird verhandelt, weil er in Deutschkreutz ein Mädchen angesprochen hatte - die Ermittler führten danach eine Hausdurchsuchung durch. „Ich habe schon als Jugendlicher gewusst, dass die Sachen im Leben nicht realisierbar sind. Also wurde ich beziehungsunfähig.“
Den 25-minütigen Prozess funktioniert der Wiener zu einem Therapiestündchen um. Voll geständig, meint er im Monolog, dass er um eine Sexualtherapie angefragt habe, aber leider alle Plätze belegt seien. „Bevor ich noch zum echten Täter werde ...“
Laut Strafrechtsexperte Robert Kert von der WU Wien fällt auch „virtuelle Pornografie“ unter den §207a im Strafgesetzbuch. Das sind Darstellungen, die vollkommen künstlich oder durch Manipulation von realen Bildern hergestellt wurden. Ausnahme: Nicht strafbar sind virtuell für den „Eigengebrauch“ erstellte Bilder, die mündige Minderjährige zeigen, sofern mit der Tat keine Gefahr der Verbreitung verbunden ist.
Er darf erzählen, dass ihn die Fotos von den Kindern „in eine Zeit zurückversetzt haben, in der ich noch glücklich war“. Und dass das Verhör auf der Polizei ein positives war. „Es gab ja sonst niemanden, mit dem ich hätte reden können. Ich bin der Sitte sehr dankbar, wie sie mit mir umgegangen ist.“
Ohne Anwalt erschienen, akzeptiert der Unbescholtene das Urteil selbstverständlich sofort: sechs Monate bedingte Haft. 720 Euro Geldstrafe, Psychotherapie während der dreijährigen Probezeit, Bewährungshilfe.
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