80.000 Euro in Sackerl

Vermeintlicher Räuber saß unschuldig in U-Haft

Gericht
14.02.2024 14:31

Unschuldig vor dem Schöffengericht mit einer Strafdrohung von 15 Jahren Haft konfrontiert - das ist einem jungen Syrer passiert. Im Landesgericht Wien wird am Mittwoch nämlich schnell klar: Er ist nicht der Räuber eines Plastiksackerls mit 80.000 Euro darin.

„Er ist der Prototyp eines integrierten Flüchtlings“, charakterisiert Verteidiger Michael Dohr im Wiener Landl seinen Mandanten. Der 22-Jährige kam 2015 nach Österreich, besuchte eine Mittelschule und Deutschkurse, machte danach erfolgreich eine Lehre in einer Autowerkstatt im 12. Bezirk. Den geladenen Dolmetscher braucht der junge Mann nicht.

80.000 Euro im Plastiksackerl geraubt
Zu Recht sagt er in Hemd, Pullover und Stoffhose vor Richterin Martina Krainz leicht verzweifelt: „Ich sehe nicht aus wie ein Krimineller. Ich bin nicht jemand, der etwas wegnimmt.“ Doch genau das wird dem Syrer vom Staatsanwalt vorgeworfen. Am 11. April des Vorjahres soll er mit einem Pfefferspray und Schlägen einem Fremden 80.000 Euro geraubt haben - die dieser in einem Plastiksackerl dabei hatte. Die Strafdrohung beträgt bis zu 15 Jahren Haft!

„Gegenläufige Ermittlungsergebnisse“ schon vor Prozess
Unter anderem deswegen sitzt der Angeklagte schon seit mehr als einem halben Jahr in Untersuchungshaft. Unschuldig - ist sich Anwalt Michael Dohr sicher: „Ich gehe davon aus, dass nicht einmal ein dringender Tatverdacht besteht.“ Im Gegenteil: Bereits die Haft- und Rechtsschutzrichterin habe festgestellt, dass es „gegenläufige Ermittlungsergebnisse“ gebe.

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Alles andere als ein Freispruch wäre das Ende meines Jobs!

Verteidiger Michael Dohr

Weder habe der junge Mann das Opfer gekannt, noch habe es ihn bei einer Gegenüberstellung erkannt. Und es wird noch besser. Im Zeugenstand - wohlgemerkt unter Wahrheitspflicht - wird der 31-jährige Beraubte gefragt, ob der Jüngere denn der Täter sein könnte: „Ich denke nicht“, sagt er entschlossen. Der Räuber sei größer und dünner. 

Reichen DNA-Spuren und Handydaten?
Eines der wenigen Indizien der Staatsanwaltschaft ist eine DNA-Spur des 22-Jährigen auf der Jacke des Opfers. Die laut Gutachterin aber auch zufällig übertragen worden sein könnte. Und auch die ausgewerteten Handydaten, nach denen der Syrer kurz vor dem Tatzeitpunkt in der Nähe der Straßenbahnstation Eichenstraße, dem Schauplatz des Raubüberfalls, eingeloggt gewesen war, kann Verteidiger Dohr entkräften. Sein Mandant wohnt im Radius des Sendermasts. 

Anwalt Michael Dohr verteidigt den 22-jährigen Syrer erfolgreich. (Bild: APA/HELMUT FOHRINGER)
Anwalt Michael Dohr verteidigt den 22-jährigen Syrer erfolgreich.

Und trotzdem hält der Ankläger die Vorwürfe voll aufrecht, fordert gegen Schluss eine tat- und schuldangemessene Bestrafung. „Können Sie nach diesen Beweisergebnissen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen, dass mein Mandant schuldig ist, Herr Staatsanwalt?“, entgegnet ihm Dohr harsch. „Alles andere als ein Freispruch wäre das Ende meines Jobs!“

Und nach nicht einmal fünf Minuten Beratung des Schöffensenats verkündet die Richterin diesen (nicht rechtskräftig): „Um zweifelsfrei anzunehmen, dass er der Täter ist, ist es zu wenig.“ Nach Monaten unschuldig in Untersuchungshaft darf der junge Mann nach der Verhandlung endlich nach Hause gehen. Und Verteidiger Michael Dohr freut sich: „Ich kann meinen Job behalten.“

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