Zu teurer Wahlkampf
Trotz Haftstrafe: Sarkozy muss nicht ins Gefängnis
Eigentlich sollte Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen illegaler Wahlkampffinanzierung ein Jahr ohne Bewährung hinter Gitter wandern - doch dieser legte nun mit Erfolg Berufung gegen das Gerichtsurteil ein. Am Mittwoch wurde die Strafe nun abgemildert - der Altpräsident muss damit doch nicht ins Gefängnis.
In erster Instanz war Sarkozy vor mehr als zwei Jahren zu einem Jahr Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Laut Gericht muss der Altpräsident die Strafe nicht im Gefängnis absitzen. Über die genaue Form der Haftumwandlung solle später entschieden werden.
Das Gericht ging mit seinem Urteil über die Forderung der Anklage nach einer einjährigen Bewährungsstrafe hinaus. Die Verteidigung des konservativen Sarkozy hatte auf Freispruch plädiert. Sarkozy kann gegen die Entscheidung Revision beim Kassationsgericht einlegen.
Fiktive Rechnungen als Vertuschungsversuch
Das Verfahren dreht sich um die letztlich gescheiterte Wiederwahl Sarkozys zum Präsidenten 2012. Die Vorsitzende Richterin Pascaline Chamboncel-Saligue sagte, Sarkozys Team habe die gedeckelten Wahlkampfkosten mindestens um rund 20 Millionen Euro überschritten.
Um die Mehrausgaben zu vertuschen, sollen Ausgaben durch ein System fiktiver Rechnungen von seiner Partei UMP - inzwischen in Les Républicains umbenannt - getarnt worden sein. Erfunden haben soll Sarkozy das System zwar nicht, er habe wichtige Hinweise aber ignoriert.
Sarkozy wies die Vorwürfe zurück. Weitere Angeklagte erhielten in dem Berufungsverfahren Haft- und Bewährungsstrafen von bis zu zwei Jahren. Sarkozy, einst Star der bürgerlichen Rechten in Frankreich, war von 2007 bis 2012 französischer Staatschef. Auch wegen anderer Affären liefert er sich seit Jahren einen Kampf mit der französischen Justiz.
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