Bei einer Verkehrskontrolle entdeckten Polizisten zufällig das Nazi-„Peckerl“ eines 26-jährigen Südoststeirers. An die Entstehungsgeschichte des Tattoos will sich der Mann alkoholbedingt kaum erinnern können. Am Mittwoch wurde er in Graz wegen Wiederbetätigung (nicht rechtskräftig) verurteilt.
Wie es dazu kam, dass ein 26-jähriger Südoststeirer ein Hakenkreuz am Bein tätowiert hatte (inzwischen ist es von einem anderen Motiv überdeckt), klingt laut seiner Version abenteuerlich: Er habe nach einigen Bieren an einer Tankstelle andere Autofans kennengelernt und sei zu ihnen nach Hause eingeladen worden.
Ominöse Tattoo-Aktion im Vollrausch
Dort sei weiter Alkohol geflossen, irgendwann fiel das Angebot, sich tätowieren zu lassen. Das Motiv habe er erst am nächsten Tag realisiert, den Urheber habe man nicht mehr ausfindig machen können.
Ich glaube dem Angeklagten überhaupt nicht. Das ist eine Wiederbetätigung, wie sie im Buche steht.
Der Staatsanwalt beim Eröffnungsplädoyer
„Sie wollen mir sagen, Sie wissen nicht, wer es war? Das ist doch ein Schmäh!“, polterte Richter Andreas Lenz. „Ich war komplett rauschig, was soll ich machen?“, entgegnet der Angeklagte. Und: „Ich habe mich in Grund und Boden geschämt, dass ich das am Haxn habe.“
„Habe Angst vor Nadeln“
Der fragwürdige Tätowierer war aber ohnehin nicht Gegenstand der Verhandlung, sondern die öffentliche Zurschaustellung des Hakenkreuzes. Sprich: nationalsozialistische Wiederbetätigung. Bei einer Verkehrskontrolle entdeckten nämlich Polizisten zufällig das Tattoo. „Sonst habe ich es aber wirklich immer verdeckt gehabt“, beteuert der 26-Jährige. Warum er das angeblich unerwünschte „Peckerl“ erst nach der Anzeige überstechen ließ? - „Ich habe Angst vor Nadeln.“ Urteil: vier Monate bedingt und 1260 Euro Geldstrafe (nicht rechtskräftig).
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