Die EU-Staaten geben grünes Licht für die sogenannte „Recht auf Reparatur“-Richtlinie. Das teilte die belgische Ratspräsidentschaft am Mittwoch auf der Online-Plattform X (früher: Twitter) mit.
Anfang Februar hatten sich das EU-Parlament und der Rat (der EU-Mitgliedstaaten) auf einen entsprechenden Kompromisstext geeinigt. Geräte wie Handys, Staubsauger, Waschmaschinen oder Geschirrspüler sollen in der EU künftig repariert werden müssen, wenn der Kunde es verlangt.
Der Automobilsektor ist aus dem Anwendungsbereich ausgenommen. Auch für Kopfhörer gilt vorerst eine Ausnahme. Nachdem die EU-Botschafter der 27 Staaten den Richtlinientext am Mittwoch abgesegnet haben, brauch es nurmehr der finalen Zustimmung des Europaparlamentes. Dieses wird voraussichtlich Ende April dazu abstimmen.
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