Das Sturmtief Volker sorgte im Juni 2021 für große Schäden und viele kaputte Hausdächer in Oberösterreich. Mehr als zwei Jahre später sind noch immer nicht alle Reparaturen durchgeführt. Was dahintersteckt und bis wann Versicherungen zahlen, lesen Sie hier.
Orkanartige Windböen, dazu noch Hagel! Das Unwetter namens Volker im Juni 2021 hinterließ eine Spur der Verwüstung. „Bei unseren Kunden verursachte der Hagel Schäden von 160 Millionen Euro“, sagt Othmar Nagl, Generaldirektor der Oberösterreichischen Versicherung.
Am Hagelschaden aus dem Jahr 2021, der für viele Aufträge sorgte, knabbern wir heute noch. Wir haben eine sehr, sehr gute Auslastung.
Othmar Berner, Innungsmeister der Dachdecker in OÖ
Weil die Baubranche damals auf Hochtouren lief, waren Dachdecker damals schon Mangelware. Heute, mehr als zweieinhalb Jahre später, hat sich die Situation in puncto verfügbarer Handwerker zwar verbessert - trotzdem sind bei weitem noch nicht alle Schäden aus dem Frühsommer 2021 repariert.
Allein die Oberösterreichische Versicherung hat daher Rückstellungen von knapp 32 Millionen Euro.
Die Unwetter im Juni 2021 sorgten bei unseren Kunden für mehr als 17.600 Schäden, davon sind nach wie vor knapp 4100 offen.
Othmar Nagl, Generaldirektor OÖ Versicherung
Dass noch nicht alle Dächer eingedeckt wurden, die der Hagel kaputt machte, bestätigt Othmar Berner, der Landesinnungsmeister der Dachdecker, Glaser und Spengler. Das hängt aber auch damit zusammen, dass einige die Gelegenheit für ein Umbauprojekt nutzen. „Manche stocken zum Beispiel auf“, so Berner.
Für die Versicherung wird’s dadurch nicht teurer: Der Kunde hat nur Anspruch auf den vom Sachverständigen festgestellten und von der Versicherung freigegebenen Schadenbetrag. Für eine Umsetzung drängt aber langsam die Zeit: Die Verjährungsfrist beträgt drei Jahre ab Schadeneintritt. Die Reparatur muss also bis Ende Juni 2024 erfolgen.
Wird Zeit knapp, ist ein Gespräch mit Versicherung ratsam
Was ist, wenn sich das beim Dachdecker zeitlich noch nicht ausgeht? „Am besten ist es, wenn Betroffene sich direkt an ihre Versicherung wenden und dort um eine Fristerstreckung ansuchen, damit der Schaden ordentlich abgewickelt werden kann“, sagt Berner.
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