Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren erschien dem Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Norbert Gerstberger das verhängte Strafausmaß schuld- und tatangemessen. Mildernd wurden die ungünstigen Erziehungsbedingungen gewertet, erschwerend demgegenüber die brutale Vorgangsweise.
Der Jugendliche hatte zunächst zehn Mal auf die 44-jährige Mutter eingestochen und, als diese um Hilfe rief, der herbeieilenden 66-jährigen Oma 17 Stiche in Hals, Brust, Schulter und Oberarme versetzt. Nach der Tat war er zu einer befreundeten Nachbarin geeilt, der er stammelnd mitteilte, er habe "die Mama und die Oma umgebracht".
"Verzweiflung und Hass gleichzeitig"
"Es war Verzweiflung und Hass gleichzeitig", hatte der 17-Jährige in seiner Einvernahme geschildert, was in ihm vorgegangen war. Nach einem Besuch bei seiner Freundin war er nach Hause gekommen, wo ihn seine Mutter zur Rede stellte, weil sie ihm anmerkte, dass er Drogen konsumiert hatte. "Du bist nur ein Scheiß-Junkie. Am liebsten hätte ich dich abgetrieben", schrie sie ihn an.
Als sich auch noch die Großmutter einmischte, bei der der Jugendliche von Geburt an gelebt hatte, und ihm beschied, sie würde ihn "am liebsten raushauen, weil ich dich eh nicht brauche", kochte es im 17-Jährigen hoch. Seit mehr als einem Jahr hatte er Gerüchte gekannt, dass er eigentlich abgetrieben hätte werden sollen und seine Mutter das Geld dafür schon beisammen hatte, dieses dann jedoch dafür verwendete, sich Drogen zu kaufen.
Erst wenige Tage zuvor hatte ihm der von der Mutter getrennt lebende Vater diese Geschichte bestätigt. "Ich war frustriert. Dann ist das halt passiert", gab der Angeklagte zu Protokoll. Auf Frage des Staatsanwalts bestätigte er, in eine Art "Blutrausch" gefallen zu sein. Das Gefühl sei "unbeschreiblich. Es war aufbrausend".
Geschworene: "Allgemein begreifliche Gemütsbewegung"
"Er hat beide Frauen zu töten versucht. Es ist ihm zum Glück nicht gelungen. Beide haben dank einer Notoperation glücklicherweise überlebt", stellte der Staatsanwalt fest. Die Geschworenen billigten dem Jugendlichen zu, auf die Aussage der Mutter hin in einer allgemein begreiflichen und zugleich heftigen Gemütsbewegung gehandelt zu haben.
"Er ist explodiert", hatte ihnen Verteidiger Rudolf Mayer mit auf den Weg in die Beratung über die Schuldfrage gegeben. Mayer wies mehrfach darauf hin, welch ungünstigen Start ins Leben der Bursche gehabt hätte: Beide Elternteile waren schwer drogensüchtig. Der Vater verbrachte etliche Zeit im Gefängnis, die Mutter konsumierte noch während der Schwangerschaft Heroin. Das Kind kam als sogenanntes blaues Baby zur Welt - infolge des mütterlichen Drogenmissbrauchs musste der Bub bis zu seinem 14. Lebensjahr medizinisch behandelt werden.
Mutter und Oma nach mildem Schuldspruch erleichtert
Sowohl Mutter als auch Großmutter entschlugen sich im Zeugenstand der Aussage. Die Großmutter tat das unter Tränen. "Bitte geben Sie ihm die Mindeststrafe! Er ist eh so arm. Er hat sowieso niemanden", bat sie das Gericht um Milde. Nach der Urteilsverkündung fielen dem 17-Jährigen beide Frauen ebenso erleichtert um den Hals wie seine Freundin, mit der er vor dem Gerichtssaal händchenhaltend - wenn auch in Handschellen - auf den Ausgang des Strafverfahrens gewartet hatte.
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