Ab Samstag gilt auf der Tauernautobahn (A10) eine neue Verordnung bezüglich Abfahrtssperren. Für Autofahrer ist es dann bis einschließlich Ostermontag verboten, von der A10 abzufahren, wenn sich das Ziel weiter als im definierten Kilometerradius befindet. Allerdings: Die Radien sind doch viel weiter gefasst als ursprünglich angekündigt.
Was die „Krone“ bereits berichtete, ist nun offiziell: Die neue Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Hallein zu den Abfahrtssperren auf der A10 ist veröffentlicht. Für die Autobahnausfahrten Hallein, Kuchl und Golling-Abtenau gelten ab Samstag, 17. Februar, bis vorerst einschließlich 1. April 2024 (Ostermontag) definierte Kilometerradien, in dem sich das Ziel der Fahrt befinden muss, wenn man von der Autobahn abfährt.
Vom 17. Februar bis einschließlich 1. April 2024 ist es für Autofahrer verboten, von der A10 im Tennengau abzufahren, wenn sich ihr Ziel weiter als in der Verordnung definierten Kilometerradius befindet. Die Kilometerradien der Abfahrten im Überblick:
Für die Ausfahrt Golling-Abtenau wurde der Radius etwas weiter definiert, um eine entsprechende Erreichbarkeit von zum Beispiel Annaberg und Gosau gewährleisten zu können.
Radien nun doch größer als geplant
Ursprünglich hätten die gesetzten Radien noch kleiner ausfallen sollen. So wurde zuerst für Hallein ein 16 Kilometer Radius kommuniziert, für Kuchl 8 Kilometer. Das sei aber nicht anders möglich gewesen, weil auch abseits der Autobahn bestimmte Ziele weiterhin über Landesstraßen erreichbar bleiben müssen, heißt es aus dem Büro von Verkehrslandesrat Stefan Schnöll.
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