Im Kuhstall erwischt

Sex mit Melkhelferin: Bäuerin verprügelt Ehemann

Niederösterreich
15.02.2024 12:23

Eine äußerst ungewöhnliche Verhandlung ist am Donnerstag am Bezirksgericht Baden (NÖ) über die Bühne gegangen: Dort standen eine 40-jährige Landwirtin und ihr Noch-Ehemann vor der Richterin. Wieso? Die Frau soll den 43-Jährigen mit einem Metall-Gummi-Schrubber verprügelt haben, nachdem sie ihn in flagranti bei außerehelichem Sex mit einer jungen Melkhelferin im Kälberstall erwischt hatte. 

Eigentlich habe die Frau dem 43-Jährigen am Abend des Vorfalls nur beim Füttern der Kälber helfen wollen. Nach dem Öffnen der Stalltür sei sie „wie angewurzelt stehen geblieben. Ich hab ihn in flagranti erwischt. Es war, als ob jemandem der Boden unter den Füßen weggezogen wird“, schilderte die 40-Jährige.

Ein Ehemann hatte mit einer jungen Melkhelferin ein „einmaliges körperliches Verhältnis“ im Kälberstall. (Bild: uma6/stock.adobe.com)
Ein Ehemann hatte mit einer jungen Melkhelferin ein „einmaliges körperliches Verhältnis“ im Kälberstall.

Kinder wollten Papa gute Nacht wünschen
„Reflexartig“ habe sie sich vor ihre zwei kleinen Kinder stellen müssen, die sie in den Stall begleitet hatten. „Damit sie das sexuelle Bild nicht sehen müssen. Beide hatten die Hosen unten“, so die Landwirtin. Die Kinder wollten dem Papa gute Nacht wünschen. 

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Ich hab ihn in flagranti erwischt. Es war, als ob jemandem der Boden unter den Füßen weggezogen wird.

Die Angeklagte (40)

Melkhelferin nach Vorfall aus Stall geflüchtet
Die 21-jährige Melkhelferin sei laut Angaben der Landwirtin aus dem Stall geflüchtet. Sie habe versucht, ihr nachzulaufen, sie jedoch nicht mehr erwischt. Daraufhin habe sie den Mann „zur Rede stellen“ wollen ...

Zu dem Metall-Gummi-Schrubber gegriffen und damit zugeschlagen habe sie laut eigenen Angaben nicht. Sie habe lediglich einen Kübel mit Wasser gefüllt und diesen auf ihren Mann geschüttet, worauf er ihr mit einem Schlauch Wasser in die Augen gespritzt habe: „Ich habe ihm Vorwürfe gemacht. Ich war total fertig.“ 

Nach Prozess folgt Scheidungstermin
Aktuell habe das Noch-Ehepaar nichts mehr miteinander zu tun, die Eheleute leben in Scheidung. Der gerichtliche Scheidungstermin ist für Freitag anberaumt. Der laut Strafantrag verletzte Mann - Lichtbilder mit Hämatomen am Rücken sind Bestandteil des Gerichtsakts - gab im Zeugenstand an, er habe mit der damals 21 Jahre alten landwirtschaftlichen Fachkraft ein „einmaliges kurzes Verhältnis“ gehabt.

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Wir waren grad fertig. Ich hab mir den Gürtel zugemacht grad.

Der Landwirt (43)

Mit Schrubber auf Kopf eingeschlagen
„Sie hatten Sex im Kälberstall“, warf die Richterin dazwischen. „Ja. Einmalig“, erwiderte der 43-Jährige, „wir waren grad fertig. Ich hab mir den Gürtel zugemacht grad.“ Da habe seine Ehefrau die Stalltür aufgerissen und sei hineingekommen. Sie habe zu schreien begonnen und mit dem Schrubber „extrem“ auf seinen Rücken und seinen Kopf eingeschlagen: „Sie hat nicht abgelassen von mir.“

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Wie ich am Boden gelegen bin, hat sie mich angespuckt und ist gegangen.

Der Landwirt (43)

„Je mehr ich sie angefleht habe, dass sie aufhören soll, desto intensiver hat sie eingeschlagen.“ Schließlich sei er zu Boden gestürzt: „Wie ich am Boden gelegen bin, hat sie mich angespuckt und ist gegangen.“

Nach Prügel noch monatelang Kopfschmerzen
Noch drei Monate nach dem Vorfall habe der Mann an starken, schlagbedingten Kopfschmerzen gelitten. Die Schmerzen hätten es ihm auch erschwert, seine Arbeit zu verrichten - er griff zu Schmerzmitteln. Der Landwirt betonte abschließend, zu der um 21 Jahre jüngeren Frau habe kein außereheliches sexuelles Verhältnis bestanden: „Es war eine einmalige Sache.“

Detektiv soll Beweismaterial besorgt haben
Davon ist Lukas Kollmann, der Verteidiger der Landwirtin, keineswegs überzeugt. Er deutete an, ein Detektiv habe entsprechendes Beweismaterial besorgt, das auf eine nach wie vor aufrechte außereheliche Beziehung hindeutet, was im Scheidungsverfahren Thema werden dürfte.

Michael Dohr (li.) und Amir Ahmed, die beiden Rechtsvertreter des 43-Jährigen. In der Hand: die mutmaßliche Tatwaffe.  (Bild: APA/STEFAN SOMWEBER)
Michael Dohr (li.) und Amir Ahmed, die beiden Rechtsvertreter des 43-Jährigen. In der Hand: die mutmaßliche Tatwaffe. 

Amir Ahmed und Michael Dohr, die beiden Rechtsvertreter des 43-Jährigen, hatten dagegen bereits vor der Verhandlung die Einholung eines gerichtsmedizinischen Gutachtens verlangt. Sie wollten damit untermauern, dass ihrem Mandanten von dessen „besserer Hälfte“ erhebliche Verletzungen zugefügt wurden. Diesem Antrag gab die Richterin Folge. Zur Beischaffung eines Gutachtens wurde die Verhandlung auf unbestimmte Zeit vertagt.

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