Wegen Isolationshaft
Klage von Rechtsterrorist Breivik abgewiesen
Die Haftbedingungen des norwegischen Rechtsterroristen Anders Behring Breivik verstoßen nicht gegen seine Menschenrechte. Das hat das Amtsgericht in Oslo am Donnerstag entschieden. Breivik, der seinen Namen inzwischen ändern ließ, hatte dem norwegischen Staat vorgeworfen, dass die jahrelange Isolationshaft seine Menschenrechte verletze (siehe Video oben).
Er beschwert sich bereits seit Jahren über seine Haftbedingungen. Der 45-jährige Norweger hat im Ringerike Gefängnis nordwestlich von Oslo eine eigene „Abteilung“ auf zwei Etagen. Fotos von dort zeigen unter anderem eine geräumige Küche, ein Fernsehzimmer sowie drei Wellensittiche.
Bereits 2017 hatte ein norwegisches Berufungsgericht geurteilt, dass keine Menschenrechtsverstöße vorliegen. Nun kam auch das Amtsgericht in Oslo zu diesem Urteil. Breiviks Anwalt kündigte an, dagegen Berufung einzulegen.
77 Tote bei seinen Terroranschlägen
Der Rechtsterrorist hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Autobombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und anschließend auf der Insel Utøya ein Massaker in einem Sommerlager der Jugendorganisation der sozialdemokratischen Arbeiterpartei angerichtet. Bei den Terroranschlägen kamen insgesamt 77 Menschen ums Leben. Sie gelten als die mit Abstand schlimmsten Gewalttaten der norwegischen Nachkriegszeit.
Höchststrafe erhalten
Der Norweger war 2012 zur damaligen Höchststrafe verurteilt worden: 21 Jahre Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren. Dadurch kann die Strafdauer im Gegensatz zu einer gewöhnlichen Haftstrafe alle fünf Jahre verlängert werden. Theoretisch könnte Breivik somit bis zu seinem Tod hinter Gittern bleiben, obwohl es in Norwegen keine lebenslängliche Gefängnisstrafe gibt. Breivik hatte bereits die vorzeitige Entlassung beantragt, war jedoch vor Gericht gescheitert.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.