Ein 62-jähriger Deutscher hat die Trennung von seiner Freundin sehr schlecht verkraftet: Er stalkte die Frau systematisch und diffamierte sie mit Fake-Profilen auf einer Partnerbörse. Für sein Verhalten bekam er nun vor Gericht die Quittung präsentiert.
Ein Jahr lang waren der 62-jährige Deutsche und die Oberländerin ein Paar, als es im vergangenen Sommer während des Urlaubs auf Teneriffa zum Eklat zwischen den beiden Akademikern kommt. Die 55-Jährige reist daraufhin vorzeitig ab. Weil der Geschasste das Beziehungsende nicht akzeptieren will, beschließt er, seiner Verflossenen das Leben zur Hölle zu machen. So stalkt er zunächst das Opfer und sucht die Frau unangemeldet in ihrer Wohnung auf.
Als diese ihm klarmacht, keinen Kontakt mehr zu wünschen, läuft der 62-Jährige erst recht heiß: Mit einem widerrechtlich erlangten Schlüssel verschafft er sich während ihrer Abwesenheit mehrmals Zugang zur Wohnung. Einmal füllt er Abflussreiniger in die Waschmaschine, ein andermal Silikonkleber in den Geschirrspüler. Woraufhin die 55-jährige Lehrerin Überwachungskameras installieren lässt, welche den Mann dann auch bei weiteren Straftaten filmten.
Doch selbst eine einstweilige Verfügung durch die Polizei ignoriert der Deutsche. Stattdessen bombardiert er die Ex mit WhatsApp-Nachrichten und Telefonanrufen, demoliert ihr Auto und taucht sogar in der Tiefgarage mit einer Axt auf. Als sie sowohl sein Entschuldigungsschreiben als auch einen Abschiedsbrief und eine vor ihrem Auto hingelegte Blume ignoriert, macht er sich daran, die Frau seelisch und existenziell zu ruinieren. So schreibt er anonym eine Mail an die Direktorin der Schule und behauptet, die 55-Jährige hätte mit Drogen zu tun und sei eine Gefahr für die Schüler.
Weiters erstellt er auf einer Partnerbörse im Internet mehrere Fake-Profile mit verschiedenen Originalbildern der Akademikerin. Zusätzlich verfasst er dazu einen schlüpfrigen Text und gibt sogar einem „Interessenten“ Adresse und Telefonnummer des Opfers bekannt. Als dieser die Frau kontaktiert, fliegt die Sache auf.
Durch die aufgelöste Beziehung war ich labil, überfordert und teilweise depressiv. Mein Verhalten würde ich heute als schändlich, abscheulich und zerstörend bezeichnen.
Der Angeklagte vor Gericht
Der 62-Jährige wird daraufhin am 24. Jänner in Liechtenstein festgenommen und in die Justizanstalt Feldkirch in U-Haft gebracht. In der gestrigen Verhandlung zeigt sich der Fiesling größtenteils geständig. „Durch die aufgelöste Beziehung war ich labil, überfordert und teilweise depressiv. Mein Verhalten würde ich heute als schändlich, abscheulich und zerstörend bezeichnen.“
Richterin Sabrina Tagwercher spricht den Mann wegen beharrlicher Verfolgung, schwerer Sachbeschädigung, Diebstahl und Verleumdung schuldig. Strafe: sieben Monate teilbedingte Haft, sechs davon auf Bewährung. Da der Mann seit drei Wochen in U-Haft sitzt, kommt er nächste Woche schon aus dem Knast! Dem Opfer spricht die Richterin 3000 Euro Schmerzensgeld zu und weitere 12.500 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist rechtskräftig.
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