Uwe Scheuch soll 2009 vom Lobbyisten eines russischen Investors eine Spende für seine damalige Partei, das BZÖ, gefordert haben und im Gegenzug die österreichische Staatsbürgerschaft versprochen haben. Das Gespräch wurde von dem Mittelsmann auf Tonband aufgezeichnet. Darauf ist Scheuch u.a. mit folgenden Worten zu hören: "Wenn ein Investor kommt und was tut, kriegt er amol den Status einer besonderen Person." Wenn er beispielsweise fünf Millionen Euro investiere und das Projekt umgesetzt werde, dann, so Scheuch, sei "die Staatsbürgerschaft - no na nit - part of the game". Dabei forderte Scheuch laut Anklage auch "fünf bis zehn Prozent" der möglichen Investitionssumme für seine Partei.
Im Prozess wurde der FPK-Chef im Vorjahr schließlich zu 18 Monaten Haft, sechs davon unbedingt, verurteilt. Das Oberlandesgericht hob das Urteil jedoch wegen eines Formalfehlers auf und verwies den Fall wieder an die erste Instanz zurück. Diesmal hat Richterin Michaela Sanin zwei Prozesstage ausgeschrieben.
Investor auch Förderung versprochen?
Vor der zweiten Auflage des Prozesses hatten die Korruptionsstaatsanwälte Eberhard Pieber und Eva Habicher den Strafantrag ausgeweitet. Aufgenommen wurde, dass Scheuch in dem Tonbandmitschnitt im Falle einer Investition eine öffentliche Förderung durch das Land in Aussicht stellte, für die er sich ebenfalls in der Landesregierung einsetzen wollte. Der Ankläger stellte klar: "Ein Amtsgeschäft ist auch Folgendes: für seine parteiliche Stellungnahme in einer Sitzung der Landesregierung sowie seine parteiliche Stellungnahme im Bericht der Landesregierung eine Spende zu verlangen."
Scheuchs Verteidiger Dieter Böhmdorfer machte gleich zu Beginn seines Eröffnungsplädoyers klar, dass sich sein Mandant weiterhin nicht schuldig bekenne. Die Verteidigungslinie entspricht damit im Wesentlichen jener des ersten Prozessdurchlaufs. Damit räumte Böhmdorfer mit allen Spekulationen auf, wonach sich Scheuch in der Neuauflage des Verfahrens geständig verantworten könnte, um einer unbedingten Haftstrafe zu entgehen. Im vergangenen Sommer hatte der Politiker das Gespräch mit dem Lobbyisten zwar nicht geleugnet - doch unter Korruption falle das Ganze nach Ansicht Scheuchs nicht, weil er das Gespräch nicht als Landeshauptmannstellvertreter, sondern als Parteichef - und damit nicht als Amtsträger - geführt habe.
"Es war nicht so, dass Geld für eine Staatsbürgerschaft gefordert wurde", sagte Böhmdorfer am Montag. "Es ist in Österreich so, wenn jemand kulturelle Verdienste hat, kann er dafür die Staatsbürgerschaft verliehen bekommen." Und dafür habe sein Mandant "nicht einmal eine abstrakte Kompetenz". Weiters meinte der Verteidiger: "Das Wort Förderung kommt in dem Gespräch nicht vor. Es ist dort in unbestimmtester Weise von irgendetwas gesprochen worden."
Scheuch: "Rein theoretisches Gespräch"
Scheuch selbst erklärte am Montag: "Es war ein abstraktes, rein theoretisches Gespräch." Das Prozedere zur Verleihung von Staatsbürgerschaften habe er lediglich ganz allgemein erklärt. Außerdem sei es um die Rettung des - inzwischen längst insolventen - Fußballvereins SK Austria Kärnten gegangen. Sein Gesprächspartner habe eine Spende von 500.000 Euro für den Verein durch seinen Investor in Aussicht gestellt. Daraufhin habe sich Scheuch auch eine Spende für die Partei "gewünscht". "Es wäre als Parteiobmann schon fast grob fahrlässig, wenn man bei so jemandem nicht auch Geld für die Partei ins Spiel bringt", so der Angeklagte zur Richterin.
"Ich sagte, dass ich mir wünschen würde, dass wenn jemand den Fußballverein mit 500.000 unterstützt, er auch die Partei mit 500.000 unterstützen könnte. Das ist meine Aufgabe als Parteiobmann, dass wenn Leute zu mir kommen, mir das anzuhören", erklärte Scheuch. Ernst genommen habe er den Mann, mit dem er das Gespräch führte, aber nicht. Er habe nicht daran geglaubt, dass es überhaupt einen konkreten Investor gebe.
Hauptzeuge bestätigt Version der Anklage
Nach der Einvernahme des FPK-Chefs sagte als erster Zeuge Scheuchs damaliger Gesprächspartner, der das Tonband aufgezeichnet hatte, aus. Er belastete den Angeklagten wie schon beim ersten Prozessdurchlauf schwer und bestätigte die Version der Anklage. Der Hauptzeuge sagte, ihm sei es darum gegangen, dem SK Austria Kärnten, der vor enormen finanziellen Problemen gestanden war, zu helfen: "Wir brauchten jemanden, der bereit ist, eine Einmalzahlung zu leisten, damit ein Fortbestand des Vereins gewährleistet ist."
Sein Geschäftspartner habe bei der Eishockey-Weltmeisterschaft in Bern in der Schweiz 43 finanzkräftige und investitionswillige "Persönlichkeiten aus der Russischen Föderation" betreut. Die Idee, dass eine dieser Persönlichkeiten in ein touristisches Projekt in Kärnten investiere, dem Fußballklub unter die Arme greife und dafür "unter anderem die Staatsbürgerschaft" bekomme, sei bei mehreren Gesprächen - "unter anderem mit dem Angeklagten" - entstanden. Namen, auch den seines Geschäftspartners, wollte bzw. konnte der Zeuge nicht nennen.
Er, so der Zeuge, habe das Gespräch mit Scheuch so verstanden, dass ein Investor fünf Millionen Euro für ein Tourismus-Projekt bringen müsse. Dazu kämen die Spenden an den Fußballverein und die Partei. Die Staatsbürgerschaft sei "unter diesen Rahmenbedingungen sehr wahrscheinlich" gewesen. Aufgenommen habe er das Gespräch, das dem Gericht ebenso vorgespielt wurde, rein zu Dokumentationszwecken. Die "fünf bis zehn Prozent", die Scheuch gefordert hatte, bezogen sich nach dem Verständnis des Zeugen auf die fünf Millionen Euro. Das Wort "Förderung" sei in dem Gespräch mit Scheuch zwar nicht gefallen, er habe es aber schon so verstanden, dass öffentliche Mittel in Aussicht gestellt worden seien - "weil es bei ähnlichen Projekten auch so passiert ist".
"Mediale Verwertung" des Tonbands als Ziel?
Die Verteidigung versuchte, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erschüttern, und legte eine eidesstattliche Erklärung vor. In dieser bezeugt ein Rechtsanwalt, dass sich der Zeuge seine Unterstützung sichern wollte, um das Tonband "medial zu verwerten". In der Erklärung heißt es wörtlich: "Er beabsichtigte, das Gespräch den Medien anzubieten, wobei er sich eine beträchtliche finanzielle Abgeltung erwartete."
Dörfler: "Eindeutig und allein" Sache des Bundes
Kärntens Landeshauptmann Gerhard Dörfler teilte bei seiner Aussage am Montagnachmittag mit, dass die Verleihung von Staatsbürgerschaften für Investoren, Sportler, Künstler und sonstige Wohltäter "eindeutig und allein" Sache des Bundes sei. Mit Förderungen habe er nichts zu tun, weil die Angelegenheiten des Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds nicht in seine Referatzuständigkeit fielen.
Der aktuelle Landesamtsdirektor Dieter Platzer sagte aus, dass die Förderungsfonds-Entscheidungen der Finanzreferent - in diesem Fall Scheuchs FPK-Parteikollege Harald Dobernig - allein treffe: "Erst nachträglich wird das Kollegium unverbindlich in Kenntnis gesetzt." Die Zustimmung oder Nichtzustimmung der Mitglieder der Landesregierung sei ohne Relevanz.
Urteil am 6. Juli erwartet
Richterin Sanin vertagte das Verfahren. Ein Urteil wird für den nächsten Verhandlungstermin am 6. Juli erwartet.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.