Mehrere Beweise

Missbrauchs-Skandal: Chats verrieten Schauspieler

Österreich
17.02.2024 19:32

Der nächste Missbrauchsverdacht rund um einen Schauspieler in Österreich! Wie sich Mime verriet - und was ihm jetzt droht.

Wie in der Politik waren es auch beim neuen Schauspiel-Skandal um Kindesmissbrauch verräterische Handy-Chats, die Ermittler auf die Spur führten. Bei einem Blick in den Strafakt offenbaren sich jedenfalls Abgründe.

Kinder zu sexuellen Handlungen gedrängt
Denn der Verdächtige (es gilt die Unschuldsvermutung), der in verschiedenen Theatern tätig war und ist, fühlte sich offenbar wie auf der Bühne und in seinen Rollen äußerst sicher, drängte unter anderem einen 13-jährigen Kinderstar offensiv zu sexuellen Handlungen.

Hausdurchsuchung angeordnet
Der mutige Bub war es auch, der dann den Stein ins Rollen brachte. Durch sein Smartphone waren genug Beweise für eine vom Wiener Landesgericht angeordnete Hausdurchsuchung vorhanden.

„Galgen-Protest“ gegen Teichtmeister beim Prozess in Wien. Jetzt steht wieder der nächste Schauspieler unter Verdacht. (Bild: SEPA.Media | Martin Juen)
„Galgen-Protest“ gegen Teichtmeister beim Prozess in Wien. Jetzt steht wieder der nächste Schauspieler unter Verdacht.

Mit Lex Teichtmeister das Sexualstrafrecht verschärft
Die elektronischen Geräte werden jetzt die nächsten Wochen von IT-Spezialisten ausgewertet. Finden sich auch Kinderpornos, so fällt der Fall des Mimen in das erst Ende vergangenen Jahres – Lex Teichtmeister – durch die türkis-grüne Regierungskoalition verschärfte Sexualstrafrecht.

Dieses sieht bei Besitz von Fotos oder Videos mit unmündigen Minderjährigen (bis 13 Jahre) bis zu fünf Jahre Haft vor. Aber auch für die Anbahnung von Sexualkontakten droht als Höchststrafe ein Jahr hinter Gittern. Und wird der Schauspieler wegen Kindesmissbrauch angeklagt, dann drohen bis zu zehn Jahre Haft.

„Folgen nicht dem Ruf der Straße“
Wie bei dem früheren TV- und Burgstar Florian Teichtmeister gilt übrigens auch im neuen Fall bis zu einer allfälligen Anklage und einem Strafprozess ein strenger Schutz des höchstpersönlichen Lebensbereiches des Verdächtigen, der eine Identifizierung verhindern soll. Teichtmeister musste ja keinen Tag in Haft. „Wir folgen damit nicht dem Ruf der Straße“, so der Richter bei seinem Urteilsspruch.

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