Keine Reue vor Gericht
Wer glaubt, dass Untreue, also ein Seitensprung, längst keine Eheverfehlung mehr darstellt, der täuscht sich gewaltig. Aber nicht nur Ehebruch ist ein Grund für eine Scheidung, es gibt deutlich mehr. Welche und worauf man dabei achten muss bzw. wann Eheverfehlungen nicht gelten? Scheidungsexpertin Maria Christina Kolar-Syrmas weiß Bescheid.
Noch immer weit verbreitet ist der Glaube, dass Ehebruch heutzutage keine Eheverfehlung mehr darstellt: „Doch das ist falsch“, berichtet Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas aus der Praxis: „Paragraf 49 EheG führt explizit den Ehebruch als schwere Eheverfehlung an. Er muss aber, wie alle sonstigen Eheverfehlungen auch, kausal für die unheilbare Zerrüttung der Ehe gewesen sein.“
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