Überraschung in Gröden
Dass bei einer Schwangerschaft für die Frau besonderer Schutz in der Arbeit gilt, wissen die meisten. Dass es aber auch für den werdenden Vater bestimmte Rechte gibt, ist den wenigsten klar. Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl von der Arbeiterkammer Wien klärt auf.
Während die Frau ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren muss, muss der werdende Vater dies nicht unbedingt tun: „Nur der Umstand alleine, dass Sie Vater werden, muss dem Arbeitgeber nicht gemeldet werden“, erklärt Arbeitsrechtsexpertin Jasmin Haindl: „Möchten Sie aber Papamonat, Karenz oder Elternteilzeit in Anspruch nehmen, müssen sie diese dem Arbeitgeber rechtzeitig melden.“
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