Nach Komplikationen bei der Geburt ihrer Tochter und weil ihr angeblich ein Kaiserschnitt verwehrt worden war, zog eine vierfache Mutter mit ihrer Dreijährigen nun vor Gericht. Die beiden hatte der Betreiber des Krankenhauses und deren Versicherung verklagt. Ein langjähriger, vermutlich teurer Rechtsstreit konnte vermieden werden.
Die Vorfreude auf das vierte Kind war groß! Doch bei der Geburt des Mädchens vor drei Jahren kam es in einem Tiroler Bezirkskrankenhaus zu Komplikationen. Die Kleine hatte sich mit der Schulter am Schambein der Mutter verhakt. Erst der Primar konnte das Baby befreien. Eine schwere Schulterverletzung und der Bruch eines Oberarms ließen sich aber nicht vermeiden. Das Mädchen wird daher ihr Leben lang körperlich beeinträchtigt sein.
Weil die Ärzte folgenschwere Fehler begangen und der werdenden Mutter einen gewünschten Kaiserschnitt verwehrt haben sollen, klagten die türkischstämmige Frau und ihre Tochter nun den Gemeindeverband als Betreiber des Krankenhauses sowie die Versicherung des Spitals.
Parteien wollten enormes Kostenrisiko vermeiden
„Die Patientin äußerte zu keinem Zeitpunkt den Wunsch nach einem Kaiserschnitt. Und auch bei einem Gespräch zwei Tage vor der Geburt hat die Frau keine eindeutige Antwort gegeben“, wehrte sich die Rechtsvertretung des Krankenhauses gegen die Vorwürfe. Dennoch stimmte man – wohl auch aufgrund der beidseitigen Unsicherheiten über die Länge und Kosten des Verfahrens – einem vorerst bedingt abgeschlossenen Vergleich zu. Die beiden Parteien einigten sich am Innsbrucker Landesgericht schließlich auf eine Zahlung von 110.000 Euro – 105.000 Euro gehen an die Dreijährige, 5000 Euro Schmerzensgeld erhält die Mutter.
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