„Schreckensvision“
Nach einer Scheidung sind grundsätzlich einmal beide Elternteile zu Unterhalt ihrer Kinder verpflichtet. Doch wie genau wird aufgeteilt, wer zahlt und wer macht was? Scheidungsexpertin Maria Christina Kolar-Syrmas weiß Bescheid.
Lassen sich Ehepartner scheiden, bleiben sie noch immer Eltern. Demnach sind Mutter und Vater zu Unterhalt verpflichtet. „Dabei erbringt der nach der Scheidung überwiegend betreuende Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Naturalleistung“, erklärt Rechtsanwältin Maria Christina Kolar-Syrmas. Der andere Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht mit Geldzahlungen an den anderen bzw. bei volljährigen Kindern an das Kind selbst.
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