Am Landesgericht Feldkirch ist am Montag ein überaus brutal agierender Asylwerber aus Somalia rechtskräftig zu sieben Jahre Haft verurteilt worden. Gleich mehrfach hatte der Mann seine Aggressionen nicht im Griff.
Bis zum vergangenen Sommer hatte der 24-jährige Somalier eine weiße Weste. Ab August änderte sich dies schlagartig. Innerhalb eines Monats verübte der Asylwerber mehrere Gewaltdelikte. Die Taten beging er immer im Suff. So hatte eine 23-jährige Studentin ihren ganz persönlichen Albtraum nach einem Bar-Besuch in der Feldkircher Innenstadt erlebt. „Ich war mit meiner Freundin auf dem Nachhauseweg, als der ’Gentlemen’ uns bis zur Haustüre verfolgte. Ich sagte, er solle uns in Ruhe lassen und weggehen“, so die junge Frau im Prozess.
Doch die klare Ansage verhallte: Kurz darauf sei der Angeklagte bei ihnen in der Wohnung gestanden und habe Geld gefordert. Als die Studentin ihn erneut auffordert zu gehen, tickt der Somalier aus: „Er versetzte mir mehrere Faustschläge ins Gesicht, zog mich an den Haaren die Stiege hinunter und trat gegen meinen Unterleib“, schildert die Studentin den schrecklichen Vorfall, bei dem sie einen Schneidezahn verlor und ein weiterer beschädigt wurde. Hausbewohner alarmierten daraufhin die Polizei, der Mann flüchtete.
Auffallend, dass der Angeklagte immer beteiligt ist, aber die Opfer ihn stets zu Unrecht belasten. Seine Versionen machen überhaupt keinen Sinn.
Richter Alexander Wehinger
Ein weiterer Vorfall ereignete sich in der Asylunterkunft des Mannes. Dort attackierte er einen Mitbewohner, indem er diesem eine Bierflasche über den Schädel zog. Ein andermal malträtierte er in der Unterkunft einen Migranten mit Faustschlägen. Das letzte Mal rastete er in einer Bar in Feldkirch aus, in der er Hausverbot hatte: Weil er keinen Drink erhielt, schnappte sich der Angeklagte das Getränk einer jungen Frau an der Bar. Als diese sich dagegen wehrt, schlägt er sie vom Barhocker und versetzt ihr einen Tritt gegen das Schlüsselbein. Der Somalier wird daraufhin wieder verhaftet, ein Alkoholtest ergab damals 2,6 Promille.
Während der Gewalttäter bei der Polizei noch angab, sich aufgrund seiner Alkoholisierung nicht an die Taten zu erinnern, ist im Prozess von Amnesie nichts zu spüren. Zwar bekennt er sich zu dem Vorfall mit der Bierflasche schuldig, bei den anderen Delikten strickt er aber seine ganz eigene Wahrheit. Die liegt allerdings meilenweit von den glaubwürdigen Aussagen der Zeugen entfernt. Was auch der vorsitzende Richter des Schöffensenats in der Urteilsbegründung festhält. Das rechtskräftige Urteil: sieben Jahre Haft. Aufgrund der schweren Verletzung der Studentin spricht der Senat ihr 3500 Euro zu.
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