Wo früher Obst und Gemüse verkauft wurden, finden jetzt muslimische Gottesdienste statt. Eine Genehmigung für solche Versammlungen gibt es aber nicht. Die Wiener Baupolizei ermittelt.
Die langjährigen Bewohner der Ottakringer Straße 113 haben über die Jahre schon einiges erlebt, der Bezirk hat sich gewandelt, vor allem muslimische Nachbarn sind dazugekommen. Bis vor Kurzem hat das Zusammenleben einigermaßen gut funktioniert, doch seit ein paar Monaten fallen religiöse Feiern unangenehm auf.
Im Internet beworben
„Wir haben mitbekommen, dass das Geschäftslokal im Erdgeschoß unseres Hauses neu eingerichtet wurde“, erzählt Renate Domnanich. Es waren aber nicht gewöhnliche Möbelstücke, sondern Einrichtungsgegenstände für eine Moschee. Auch im Internet wird die Al-Fajr-Moschee groß beworben.
Lärm und fremde Menschen
Immer wenn ein Gottesdienst stattfindet, beklagen die Eigentümer Lärm und fremde Menschen im Stiegenhaus. Dabei hatte man gehofft, dass mit dem Besitzerwechsel die Probleme gelöst wären. Wo jetzt die Moschee einquartiert ist, war zuvor ein exotisches Lebensmittelgeschäft, dessen alte, laute Klimageräte samt Wasserschaden die Bewohner belästigten.
Es ist unfassbar, dass die IGGÖ eine behördlich nicht genehmigte Moschee betreibt. Vermutlich ist das kein Einzelfall. Ich fordere eine ,Aktion scharf‘.
FPÖ-Wien-Chef Dominik Nepp
Bild: Klemens Groh
Der Unterschied zur jetzigen Situation ist allerdings, dass der Vorbesitzer sein Geschäft ordnungsgemäß betrieb. Im Gegensatz zum muslimischen Gotteshaus. „Wir haben uns informiert und die Räumlichkeiten müssen für Geschäftszwecke verwendet werden“, sagt Christian Schneider. Nachfragen bei der Islamischen Glaubensgemeinschaft (IGGÖ) blieben unbeantwortet.
„Mit behördlicher Genehmigung des Kultusamts“
Zur „Krone“ sagt die IGGÖ: „Bei der Al-Fajr-Moschee handelt es sich um eine Moschee der IGGÖ mit behördlicher Genehmigung des Kultusamts.“ Die Baupolizei sieht das aber anders: „Die Räumlichkeiten sind nicht für Versammlungen genehmigt, wir werden der Angelegenheit nachgehen. Erforderlichenfalls wird ein Bauauftrag zur Unterlassung der nicht bewilligten Nutzung erteilt.“
Aus dem Kultusministerium heißt es: „Es handelt sich bei der Anmeldung von Kultuseinrichtungen um keine behördliche Genehmigung einer Einrichtung. Beim Kultusamt werden Einrichtungen angemeldet, die Prüfung obliegt ausschließlich der Glaubensgemeinschaft.“
Kritik kommt von der FPÖ. „Die IGGÖ ist bekannt für ihre islamistischen Tendenzen. Daher muss ihre Auflösung als offizielle Vertretung aller Muslime in Österreich erfolgen“, fordert der Wiener FPÖ-Chef Dominik Nepp.
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