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Eine niederösterreichische Tierklinik verrechnete horrende Kosten für nicht nachvollziehbare Leistung. Der Fantasiebetrag von 56,50 Euro Bearbeitungsgebühr ist nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tierarztpraxis angeführt - und der Grund für die Verrechnung verwundert erst recht.
Dass Tiere ein Faktor sind, der im Haushaltsbudget deutlich zu Buche schlägt, ist unbestrittener Fakt. Der Gang zum Tierarzt ist teuer. Neben den Behandlungskosten kann ein Veterinär in Österreich aber offenbar Fantasiepreise für die Bearbeitungsgebühr bei Online-Überweisung verlangen - wie ein Fall in Niederösterreich belegt.
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