Vor einem Jahr erschoss der ehemalige Polizist Andreas F. auf der Dienststelle im obersteirischen Trieben seinen Chef. Am Dienstag wurde ihm in Leoben der Prozess gemacht. Lange hatte er geschwiegen, nun brach er sein Schweigen: „Es tut mir leid!“ Am frühen Nachmittag wurde er nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt.
So voll ist der Schwurgerichtssaal in Leoben nur selten. Angehörige, ehemalige Kollegen, Journalisten, Schaulustige drängeln sich hinein, um einen Sitzplatz zu ergattern. Andere müssen sich mit einem Stehplatz begnügen. „Wird der Angeklagte heute sein Schweigen brechen?“ - diese Frage stellen sich alle, auch der vorsitzende Richter Roman Weiß und Staatsanwalt Andreas Riedler.
Besondere Gefährlichkeit
Vier Justizwachebeamte führen den Angeklagten Andreas F. (47) vor. In Handschellen, die zusätzlich an einem Bauchgurt fixiert sind. Offenbar geht man von einer besonderen Gefährlichkeit bei ihm aus. Mit gesenktem Kopf setzt er sich auf seinen Platz.
Dienstliche Verfehlungen
„Gleich nach Dienstbeginn wurde der Angeklagte von seinem Vorgesetzten ins Büro gerufen“, beginnt Staatsanwalt Andreas Riedler sein Plädoyer. Dort konfrontierte ihn sein Chef mit dienstlichen Verfehlungen: So hatte er einen Arbeitsunfall nicht protokolliert, weswegen ihm Kommandant Harald K. Konsequenzen ankündigte. Außerdem sollte er eine Krankenstandsbestätigung bringen. Andreas F. verließ daraufhin das Büro und kehrte kurz darauf mit seiner Glock 17 wieder zurück.
Ja, die Anklage ist schwere Kost. Ich verteidige nicht seine Tat, sondern vertrete seine Rechte. Dass er geschwiegen hat, ist nicht wahr. Er wurde mehrmals einvernommen und beteuert, es tut ihm leid.
Der Verteidiger
„Kann man das nicht anders regeln?“
Ob man das nicht anders lösen könne, wollte er von seinem Chef wissen. Als dieser verneinte, zog er die Waffe und drückte ab. Der erste Schuss traf den Mann, der nur 1,4 Meter weit entfernt stand, im Oberkörper. Er sackte zusammen und versuchte Richtung Tür zu robben. Eiskalt drückte der Angeklagte noch einmal ab. Der zweite Schuss traf ihn im Unterkiefer. „Er wusste, dass er in Lebensgefahr ist, und versuchte, Schutz unter dem Schreibtisch zu finden.“ Doch: Gnadenlos feuerte der Schütze noch einmal ab. Der dritte Schuss traf das Opfer im Kopf. Ein vierter Schuss landete ungewollt im Boden.
Nachdem er die tödlichen Schüsse abgegeben hatte, verließ der Polizist das Zimmer, legte die Glock auf den Boden und wusch sich die Hände. Danach ging er zu seinem unter Todesangst stehenden Kollegen. Diesem tat er nichts, im Gegenteil: Er ließ sich widerstandslos festnehmen.
„Ich möchte mich schuldig bekennen“
„Ja, die Anklage ist schwere Kost. Ich verteidige nicht seine Tat, sondern vertrete seine Rechte. Dass er geschwiegen hat, ist nicht wahr. Er wurde mehrmals einvernommen und beteuert, es tut ihm leid“, führt sein Verteidiger fort. Bis dahin sei er ein geschätzter Kollege gewesen. An die Hinterbliebenen hat er bereits Entschädigungszahlungen geleistet.
Vater hielt Sohn Pistole an die Schläfe
Nun ist der Angeklagte am Wort: Richter Roman Weiß hat alle Hände voll zu tun, etwas aus ihm herauszubekommen, immer wieder muss er nachhaken. „Ich möchte mich schuldig bekennen“, sagt er, der Kopf zu Boden geneigt.
Kurz darauf bringt der vorsitzende Richter eine traumatisierende Geschichte aus der Kindheit des Angeklagten aufs Tapet. Der 47-Jährige möchte nicht darüber sprechen, der Vorsitzende konfrontiert ihn aber damit. So lag er als Kind mit seinem Bruder in einem Stockbett. Auf einmal kam der Vater zur Tür herein und hielt ihm eine Schusswaffe an den Kopf. „Du bist nichts wert“, beschimpfte er ihn. Unter Todesangst flüchteten die verzweifelten Brüder aus dem Haus und rannten zur Polizei. In Angst, getötet zu werden, denn ihr Vater schoss ihnen sogar nach.
An diese Geschichte sollte man sich kurz darauf noch einmal erinnern. Zuvor bestätigt der Angeklagte, einen Arbeitsunfall nicht protokolliert zu haben. Eigentlich wollte er, nachdem er das Büro verlassen hatte, zur Ärztin. Entschied sich aber um. Er holte eine Waffe und ging ins Büro seines Chefs. Prinzipiell fühlte er sich auf der Dienststelle nicht wohl, Intrigen untereinander hätten dazu geführt.
Ich war enttäuscht, dass ich angezeigt werden sollte. Ich habe mir vor ihm die Waffe an die Schläfe gehalten, ich wollte mich erschießen.
Der Angeklagte
Immer wieder stockt er bei den Erzählungen. „Ich war enttäuscht, dass ich angezeigt werden sollte“, nennt er als Motiv dafür, seinen Chef erschossen zu haben. Eigentlich habe er sich selbst erschießen wollen: „Ich habe mir vor ihm die Waffe an die Schläfe gehalten, ich wollte mich erschießen“, beginnt er plötzlich zu weinen. Doch dann habe er sich umentschieden und seinen Chef getötet. „Sie kannten seine Gattin und die drei Kinder. Was treibt Sie an, in sein Büro zu gehen und zu schießen?“, will Richter Roman Weiß wissen. Es folgt Schweigen. „Kommt noch eine Antwort?“ - „Nein“, antwortet der Angeklagte.
„Dachte, ich bin der Nächste, und wollte vom Balkon springen“
In der Bevölkerung sei der Angeklagte aufgrund seiner härteren Vorgangsweise nicht so beliebt, erzählt jener Kollege, der ihn nach den tödlichen Schüssen festgenommen hatte. Er ist im Krankenstand und in Therapie, hofft aber, irgendwann seinen Dienst wieder versehen zu können. Am Tag des Vorfalls war eine Einvernahme des Opfers geplant, erzählt er. Diese bereitete der Beamte gerade vor. „Er war ganz normal drauf“, sagt der Mann, „er hat mir geholfen und wirkte ruhig und gelassen.“
Die Schüsse waren kein Zufall. Der Angeklagte hat ihn kaltblütig hingerichtet.
Staatsanwalt Andreas Riedler
Schütze half mit, Fessel anzulegen
„Plötzlich habe ich drei, vier Schüsse gehört. Ich war total geschockt. Wusste, Selbstmord kann es nicht sein, dachte, ich bin der Nächste“, schluchzt er. „Ich überlegte, vom Balkon zu springen. Hab mich dann aber hinter der Bürotür justiert und gewartet, was passiert.“ Nach wenigen Minuten ging plötzlich die Tür auf. Der Schütze kam herein, drehte sich zu ihm.
„,Leg mir die Handschellen an, ich hab den Chef erschossen‘ sagte er zu mir und streckte mir seine Hände entgegen.“ Er versuchte, ihm die Handschellen anzulegen, schaffte es vor lauter Zittern aber kaum. Der Angeklagte half ihm schlussendlich dabei. „Er war weiterhin sehr ruhig und gelassen dabei.“ Gleich darauf ging der Zeuge ins Büro des Kommandanten. „Ich sah den Chef am Bauch liegend in einer großen Blutlache.“
„Ich sah durch das Milchglas seine Silhouette in Schusshaltung“
Auch eine Kollegin war zum Tatzeitpunkt anwesend. Sie hörte einen Tuscher aus dem Kommandantenzimmer. „Durch das Milchglas hab ich Andreas‘ Silhouette in Schusshaltung gesehen. Da habe ich realisiert, was los ist. Als ich raus ins Nebengebäude gelaufen bin, habe ich weitere Schüsse gehört.“
Mein Mandant hat in seiner Kindheit Gewalt erlebt. Sein Vater versuchte, ihn, seinen Bruder und die Mutter zu erschießen. Vielleicht hilft das etwas bei der Frage nach dem Warum.
Der Verteidiger
Für Staatsanwalt Andreas Riedler besteht auch beim Schlussplädoyer kein Zweifel: „Er hat seinen Chef kaltblütig ermordet!“ „Ja, die Tat zieht viele traurige Schicksale nach sich. Mein Mandant hat in seiner Kindheit Gewalt erlebt. Sein Vater versuchte, ihn, seinen Bruder und die Mutter zu erschießen. Vielleicht hilft das etwas bei der Frage nach dem Warum“, führt der Verteidiger aus. Allerdings plädiert er, nicht die Höchststrafe „lebenslang“ zu verhängen: „Diese ist den allerschlimmsten Fällen vorbehalten!“
Ich weiß, ich kann nichts gutmachen. Ich habe einen Menschen getötet und vielen anderen großes Leid zugefügt. Ich werde versuchen, weitere Schadensgutmachung zu betreiben, aktuell habe ich aber nicht mehr als 10.000 Euro.
Der angeklagte Polizist
Danach ist der Angeklagte am Wort. Zum ersten Mal zeigt er richtig Emotion, weint und schluchzt: „Ich weiß, ich kann nichts gutmachen. Ich habe einen Menschen getötet und vielen anderen großes Leid zugefügt. Ich werde versuchen, weitere Schadensgutmachung zu betreiben, aktuell habe ich aber nicht mehr als 10.000 Euro.“ Danach wird er abgeführt, die Geschworenen ziehen sich zur Beratung zurück.
Die Entscheidung der Laienrichter fällt rasch und einstimmig: Der 47-Jährige ist schuldig, das Verbrechen des Mordes begangen zu haben, und wird zu 20 Jahren Haft verurteilt. Der Angeklagte erbat sich Bedenkzeit, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.