Ist Ihnen klar, dass Unterhalt selbst in aufrechter Ehe eigentlich dazugehört? Nein? Nun, dann sind Sie nicht allein. Zumeist wird das erst zum Thema, wenn es zur Scheidung kommt. Wir haben für Sie recherchiert, wie die Lage dabei genau aussieht.
„Auch bei aufrechter Ehe kommt dem nicht oder weniger verdienenden Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zu“, weiß Scheidungsexpertin Maria Christina Kolar-Syrmas. Natürlich sind hier aber Naturalleistungen auf den Geldunterhaltsanspruch anzurechnen. Relevant wird die Sache mit dem Unterhalt doch meist erst, „wenn die Ehegatten bereits getrennt leben und sich ein Scheidungsverfahren lange hinzieht“.
Das Thema Ehegattenunterhalt ist generell äußerst komplex und immer auch abhängig vom Einzelfall. Kolar-Syrmas gibt uns hier aber Orientierung durch den Gerichtsdschungel mit den wesentlichsten Bestimmungen - wie etwa, dass der Unterhalt eingeklagt werden kann.
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