Gleich zwei Kärntner mussten sich am Dienstag wegen sexuellem Missbrauchs von Unmündigen vor dem Landesgericht in Klagenfurt verantworten. Einer der Angeklagten, ein 26-Jähriger, saß bereits zum dritten Mal auf der Anklagebank.
Einmal mehr mussten Gerichtskiebitze am Klagenfurter Landesgericht schwere Kost ertragen. Denn gleich zwei Missbrauchsprozesse forderten nicht nur die Zuhörer, sondern auch die Schöffensenate unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi.
Wiederholungstäter auf der Anklagebank
Zum wiederholten Male musste sich ein 26-Jähriger vor dem Landesgericht Klagenfurt verantworten. Der Kärntner musste sich vor dem Gericht bereits zweimal wegen pornografischer Darstellung von Minderjährigen verantworten.
Kurz nach seiner zweiten Verurteilung nahm der 26-Jährige wieder Kontakt mit einem 13-jährigen Burschen auf und tauschte mit dem Jungen nicht nur einschlägiges Bildmaterial, sondern forderte den 13-Jährigen in Videotelefonaten immer wieder zu sexuellen Handlungen auf.
Erst in Haft wurden mir die Augen geöffnet, dass ich mit meinen Handlungen eigentlich sehr viele Leben zerstört habe.
sagt der 26-Jährige
„Ich war mir einfach nicht bewusst, was eine Verurteilung bedeutet“, schildert der 26-Jährige gegenüber Richter Gernot Kugi und zeigt sich voll geständig.
Der Kärntner wurde vom Schöffensenat zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss er seinem 13-jährigen Opfer 700 Euro Schadensersatz zahlen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, denn die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab.
Fortgesetzt wurde der Prozess gegen einen Kärntner Bauern, dem vorgeworfen wird, dass er sich im Sommer 2023 an zwei jungen Mädchen vergangen haben soll.
Während die Ehefrau des Angeklagten bei ihrer Einvernahme vor dem Schöffensenat in höchsten Tönen und der Gutmütigkeit ihres Mannes, der zurzeit in Untersuchungshaft sitzt, schwärmt, attestiert der medizinische Gutachter Andreas Jungwirth dem Landwirt eine partielle erektile Dysfunktion.
Mein Mann ist ein sehr guter Mensch. Ich lege meine Hand ins Feuer, dass er es nicht war.
sagt die Frau des angeklagten Landwirtes
Schöffen sprechen 60-Jährigen schuldig
Das Gutachten, aber auch das brennende Schlussplädoyer überzeugten den Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Gernot Kugi nicht. Das Gericht verurteilte den 60-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da die Verteidigung des 60-Jährigen eine Nichtigkeitsbeschwerde erhob.
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