Ein Somalier (26) ging bei Streit in der Innsbrucker Bogenmeile mit einer abgebrochenen Glasflasche auf einen 44-jährigen Tiroler los. Nun musste sich der Mann vor Gericht verantworten. Doch war die Tat ein versuchter Mord?
Schwere Körperverletzung, sexueller Missbrauch einer wehrlosen Person – und versuchter Mord: Die Liste der Anklagepunkte, der sich der 26-Jährige in Innsbruck vor Gericht stellen muss, ist lang. Am schwersten wiegt aber der Vorfall, der sich am 5. August 2023 gegen 4 Uhr in der Früh in den „Bögen“ ereignet hatte.
15 Zentimeter lange Schnittverletzungen
Vor einem Lokal war der 26-Jährige wohl aufgrund von jeder Menge Alkohol und Drogen mit einem Einheimischen in Streit geraten. Nach einem Schlag seines Gegners griff der Somalier zu einer Glasflasche, zerbrach sie auf der Gehsteigkante und verletzte damit den 44-Jährigen schwer. „Angesichts der 15 Zentimeter langen Schnittverletzungen im Halsbereich ist es ein Wunder, dass das Opfer noch lebt“, sagte der Staatsanwalt.
Für Verteidiger war es Notwehr
Auch der Verteidiger des Mannes räumte die Tätlichkeiten an sich ein: „Meiner Meinung nach war es aber Notwehr“. Schließlich habe ihm sein Gegner zuerst einen heftigen Schlag versetzt. Sein Mandant habe ihn lediglich „erschrecken wollen“ und habe ihm die Verletzungen nicht vorsätzlich zugefügt.
„Schwer betrunken und im schlechten Zustand“
Die Tatrekonstruktion mit dem Anklagten gestaltete sich im Anschluss langwierig. Der Mann, der angab regelmäßig Alkohol und Kokain in rauen Mengen zu konsumieren, betonte, in dieser Nacht schwer betrunken und in einem schlechten Zustand gewesen zu sein. „Nach dem Schlag bin ich wohl ziemlich aggressiv geworden“, räumte er nach mehrmaligen Nachfragen doch noch ein.
Angeklagter hatte „Kontrolle verloren“
Auf die Frage des vorsitzenden Richters Norbert Hofer, ob er wissen, was eine solche Attacke bewirken könne, meinte er schließlich, dass „diese tödlich sein kann“. Er habe außerdem bei der Auseinandersetzung „die Kontrolle verloren“ und sei „ausgezuckt“, beschrieb er seinen emotionalen Zustand in der Tatnacht. Das bestätigte auch der als Zeuge einvernommene Mann, der vom Angeklagten bei den „Bögen“ schwer verletzt wurde: „Es ging alles sehr schnell und schon hatte ich die Flasche im Hals.“ Die eigene Erinnerung an Streitgründe und den genauen Ablauf sei ihm „nicht erinnerlich“, auch wegen des hohen Alkoholisierungsgrades.
Urteil wird am Mittwoch erwartet
Ein gerichtsmedizinisches Gutachten ist für Mittwoch anberaumt. Schließlich wird am Mittwoch der Geschworenensenat über Schuld oder Unschuld des Mannes entscheiden müssen.
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