Aus dem Landesgericht

Jugendlicher drohte Aufseher mit Schlägen

Vorarlberg
20.02.2024 18:25

Ein 16-jähriger Vorbestrafter ist am Dienstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe verdonnert worden. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Erst im vergangenen Juni war das türkischstämmige Früchtchen vor Gericht gestanden. Am Dienstag fasste der arbeitslose Bursche seine zweite Vorstrafe aus: Wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und unerlaubten Waffenbesitzes wurde er zu einer unbedingten Geldstrafe von 880 Euro verurteilt. Aufgrund des raschen Rückfalls des Angeklagten widerrief Richter Christoph Stadler zudem die im Juni zur Bewährung ausgesetzte Geldstrafe von 180 Euro. Soll heißen: Der Unverbesserliche muss nun insgesamt 1060 Euro berappen.

Widerstand gegen die Staatsgewalt
Und darum geht es: Im Zuge einer Taschenkontrolle nach Angelzubehör und gefangenen Fischen vergangenen Oktober in Feldkirch, verweigert der 16-Jährige dem Fischereiaufseher, einen Blick in den Rucksack zu werfen. Als der 62-jährige Beamte ihm daraufhin mit der Polizei droht, baut sich der ins Visier genommen Teenager mit geballten Fäusten vor dem Amtsorgan auf und fragt süffisant: „Und, soll ich dich jetzt schlagen?“ Was nun wirklich nicht sonderlich klug war, denn damit hat sich der junge Bursche des Widerstandes gegen die Staatsgewalt und der gefährlichen Drohung schuldig gemacht.

„Nur mit den Fingern gezappelt“
Wozu sich der Angeklagte im Prozess allerdings nur teilweise schuldig bekennt. „Ich habe meine Fäuste nicht geballt. Nur mit den Fingern ein bisschen gezappelt. Das mache ich immer, wenn ich nervös bin“, behauptet der Gerichtserfahrene fadenscheinig. Geständig zeigt sich der 16-Jährige zumindest, was den Verstoß gegen das Waffengesetz betrifft. In diesem Punkt räumt er ein, verbotenerweise einen Schlagring besessen zu haben.

Zitat Icon

Ich habe meine Fäuste nicht geballt. Nur mit den Fingern ein bisschen gezappelt. Das mache ich immer, wenn ich nervös bin.

Der Angeklagte

Noch nicht abgeurteilt werden konnte am Freitag das Vergehen der Nötigung im Zuge eines Konflikts mit einem andern Jugendlichen. Der Grund dafür: Sowohl der Staatsanwalt als auch die Verteidigung hatten die Einvernahme weiterer Zeugen beantragt. Um Verfahrensverzögerungen zu vermeiden, schloss Richter Christoph Stadler dieses Faktum kurzerhand aus.

Porträt von Chantal Dorn
Chantal Dorn
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