Ein Familienvater muss einer 51-jährigen Frau 6000 Euro Schmerzensgeld zahlen, weil er im Sommer des vergangenen Jahres in Hard einen Böller aus dem Auto geworfen hatte.
Das böse Ende eines Juxes: Wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit musste sich am Dienstag ein 36-jähriger Familienvater am Landesgericht Feldkirch verantworten. Der Handwerker war Anfang Juli vergangenen Jahres mit ein paar Kollegen im Auto in Hard unterwegs, als er auf deren Drängen einen Feuerwerkskörper der Kategorie F4 zündet und in Richtung Straßenrand wirft.
Fatalerweise explodiert der Böller just in dem Moment, als eine 51-jährige Frau mit ihrem Wagen im Schritttempo und bei offenem Fenster vorbeifährt - sie erleidet ein Knalltrauma und einen Tinnitus am linken Ohr. Ein teurer Spaß für den Angeklagten, der nun vom Gericht zu einer teilbedingten Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt wurde. Er muss zudem 6000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zahlen.
Sie haben zwar die Gebrauchsanweisung nicht gelesen, aber ihnen war dennoch klar, dass der Böller mehr war als nur ein kleiner Schweizerkracher. Sie haben grob fahrlässig gehandelt.
Der Richter zum Angeklagten
So ein Böller ist nicht für den Laien bestimmt
Besonders schmerzlich für den bislang Unbescholtenen ist der Umstand, dass er als Alleinverdiener finanziell ohnehin nicht auf Rosen gebettet ist. Doch vor der Verantwortung dem Opfer gegenüber drückt sich der Unterländer trotzdem nicht. „Ich bekenne mich schuldig und es wäre schön, wenn die Dame und ich eine Lösung fänden.“
Richter Theo Rümmele hält dem 36-Jährigen dennoch eine Standpauke: „Sie haben zwar die Gebrauchsanweisung nicht gelesen, aber ihnen war dennoch klar, dass der Böller mehr war als nur ein kleiner Schweizerkracher. Sie haben grob fahrlässig gehandelt. Denn ein Feuerwerkskörper der Kategorie F4 ist nicht für den Laien bestimmt.“
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.