Egal welches Urteil es am Freitag für Ex-Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) gibt - es wird für Debatten sorgen. Welche Folgen die drei Urteilsvarianten haben könnten.
Rein juristisch gesehen geht es nicht um viel bei der Urteilsverkündung am Freitag im Kurz-Prozess. Der Strafrahmen für eine Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss beträgt bis zu drei Jahre. Ein Ersttäter kann man fast fix von einer bedingten Strafe ausgehen.
Es steht viel auf dem Spiel
Wie gesagt, rein juristisch gesehen. Denn im Fall Sebastian Kurz steht viel mehr auf dem Spiel. Ein eindeutiges Indiz dafür, wie heikel der Prozess ist, zeigt allein schon die Dauer. Zwölf Tage lang wurde im Großen Schwurgerichtssaal der Frage nachgegangen, ob Kurz in die Bestellung von Thomas Schmid als Alleinvorstand der Staatsholding ÖBAG eingegriffen hat oder ob er nur „involviert im Sinne von informiert war“.
Drei Urteile kann Richter Michael Radasztics aussprechen - jedes Urteil wird Einfluss auf die politische Landschaft haben.
Start der Verhandlung ist um 8.30 Uhr statt um 9.30 Uhr.
Der zweite Zeuge aus Russland sagt gleich zu Beginn via Zoom aus.
Um 10.30 Uhr soll dann Thomas Schmid nochmals befragt werden, ebenfalls via Videoschaltung.
Nach der Mittagspause werden die Schlussplädoyers gehalten: zuerst die Oberstaatsanwälte der WKStA, dann die beiden Verteidiger.
Die Angeklagten, sprich Sebastian Kurz und Bernhard Bonelli, haben das letzte Wort. Anschließend wird das Urteil gefällt.
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